Causa BVT

ÖVP: "SPÖ hat bei U-Ausschuss ungeschickt agiert"

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NATIONALRAT: ROSENKRANZ/SOBOTKA/WOeGINGER/SCHIEDER/KOLBAAPA/HERBERT PFARRHOFER
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ÖVP-Klubchef Wöginger empfiehlt der SPÖ, einen neuen Antrag für einen BVT-U-Ausschuss einzubringen. Seine Partei stehe einem solchen nicht im Wege. Die Parlamentsdirektion weist die Vorwürfe von SPÖ-Klubobmann Schieder zurück.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger kann die Aufregung um die Ablehnung des SPÖ-Antrags für einen Untersuchungsausschuss zur Causa rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht verstehen. Die Sozialdemokraten hätten just einen "nicht verfassungskonformen" Antrag eingebracht, sagte er gegenüber der "Presse" am Freitag. Würden sie einen neuen, "verfassungskonformen" Antrag stellen, stehe die ÖVP einem U-Ausschuss nicht im Wege.

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"Die SPÖ hat hier ungeschickt agiert", meinte Wöginger, der auch der Leiter des Geschäftsordnungsausschusses im Parlament ist. In dem Ausschuss war der SPÖ-Antrag abgelehnt worden, nachdem der Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments eine rechtliche Ersteinschätzung des Antrags abgegeben hatte. Beantragt worden war das Gutachten von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) - der zuvor Innenminister war. Das BVT fiel somit auch in seine Ressortzuständigkeit.

Expertisen des Rechtsdienstes "Routinevorgang"

SPÖ-Klubchef Andreas Schieder hatte am Freitag Sobotkas Rolle bei der Erstellung dieses Gutachtens kritisiert und ihm vorgeworfen, seine Position missbraucht zu haben.

Es sei üblich, dass der Nationalratspräsident zu Rechtsfragen eine kurzfristige Ersteinschätzung verlange, konterte hingegen Parlamentsdirektor Harald Dossi. Der Rechts- und Legislativdienst habe die U-Ausschuss-Rechtsfrage - "ohne irgendwelchen politischen 'Wunsch'" - nach bestem fachlichem Wissen beurteilt und das Ergebnis dem Präsidenten vorgelegt. Solche schriftliche Expertisen zu Rechtsfragen seien ein "Routinevorgang", 200 davon würden jährlich im Schnitt erstellte.

Auch im Büro des Nationalratspräsidenten wurde gegenüber der "Presse" betont, dass nur der Nationalratspräsident und der Parlamentsdirektor derartige Gutachten in Auftrag geben können.

Gutachten an alle Fraktionen verteilt

Schieder hatte auch angegeben, dass das Gutachten den Oppositionsparteien nicht vorgelegt worden sei und die Ergebnisse bereits in die Schlusspapiere des Geschäftsordnungsausschusses eingearbeitet gewesen seien. Wöginger stritt dies gegenüber der "Presse" ab: Das Gutachten sei während der Sonderpräsidiale am Donnerstag an die Ausschussmitglieder ergangen. Er habe den Ausschuss dann auch eine halbe Stunde später beginnen lassen, "damit man sich das in der Fraktion auch noch anschauen kann".

Bestätigt wurde das von der Parlamentsdirektion. Nach dem am 21. März mit Aviso um 15.40 Uhr eingebrachten SPÖ-Antrag habe das Büro Sobotkas um 18.00 Uhr der Parlamentsdirektion den Auftrag für die rechtliche Ersteinschätzung gegeben. Diese wurde dem Büro Sobotkas am 22. März um 13.30 Uhr übermittelt. Sobotka habe sie dann im Rahmen der Sonderpräsidiale um 18.20 Uhr an alle Mitglieder der Präsidialkonferenz verteilt - also allen Parteien gleichzeitig übergeben. Um ein Studium des Gutachtens zu ermöglichen, habe man eine halbe Stunde Zeit gelassen zwischen dem Ende der Sonderpräsidiale um 18.45 Uhr und dem Geschäftsordnungsausschuss um 19.15 Uhr.

SPÖ "ist einfach ein Fehler passiert"

"Der Untersuchungsausschuss soll ja kommen, keine Frage", meinte Wöginger in Richtung SPÖ, der "einfach ein Fehler passiert" sei. Aber: "Das kann man ja ausbessern." Konkret gehe es eben um die Frage des abgeschlossenen Handlungsvorganges, der in dem SPÖ-Antrag nicht beschrieben sei. Stattdessen sollten "Missstände im BVT" untersucht werden. Die Konformität "müssen wir einhalten, sonst gibt es auch Probleme beim Ausschuss selber. Der würde aus meiner Sicht dann auch nicht funktionieren", so Wöginger und führte als Beispiel an, dass dem Ausschuss etwa Akten verweigert werden könnten. "Dann kann der Ausschuss auch nicht ordentlich arbeiten."

Dass die SPÖ nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten will, sei "das Recht der SPÖ". Die Geschäftsordnung sehe das so vor. "Aber wenn sie es schneller haben wollen, und da steht von unserer Seite nichts im Weg, dann sollen sie einfach ein verfassungskonformes Verlangen stellen." Dies könne unmittelbar geschehen - bei den Plenartagen im April könne der U-Ausschuss dann eingesetzt werden: "Den Fehler kann man aus Sicht der SPÖ leicht beheben. Ich bin mir sicher, dass die SPÖ in der Lage ist, ein verfassungskonformes Verlangen zu stellen", sagte Wöginger.

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