BVT: SPÖ bezweifelt Sobotkas Überparteilichkeit

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PK SPOe BVT - AFFAeRE: KRAINERAPA/HANS PUNZ
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Die Sozialdemokraten schießen sich auf den Nationalratspräsidenten ein: Zum Eurofighter-U-Ausschuss gebe es offenbar kein Rechtsgutachten, zum BVT-U-Ausschuss schon: "Dort, wo Sobotka befangen ist, lässt er ein Gutachten machen."

Die SPÖ ist nach wie vor irritiert, dass ihr Verlangen auf einen BVT-Untersuchungsausschuss von den Regierungsparteien als unzulässig abgetan wurde. Der designierte rote Fraktionsführer Jan Krainer zweifelt an der Überparteilichkeit von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der ein Gutachten zum SPÖ-Verlangen beauftragt hatte. Denn zum Eurofighter-U-Ausschuss gebe es offenbar keines.

Die SPÖ wollte vergangene Woche im Geschäftsordnungsausschuss einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung initiieren, was sie mit 52 Abgeordneten grundsätzlich alleine kann. Nach Ansicht der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ist das Verlangen aber zu allgemein formuliert und deshalb unzulässig - bei ihrer Ablehnung stützten sie sich auf ein Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments, das der frühere Innenminister und nunmehrige Nationalratspräsident Sobotka in Auftrag gegeben hatte.

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Für Krainer stellt sich nun die Frage, ob es auch zum Antrag auf den Eurofighter-U-Ausschuss ein Gutachten gebe. Wenn ja, frage er sich, wieso Sobotka es nicht vorgelegt habe, meinte Krainer. Wenn nein, frage er sich, warum nicht. "Dort, wo Sobotka befangen ist, lässt er ein Gutachten machen, und dort, wo er nicht befangen ist, lässt er keines machen? Das verstehe ich nicht."

Zuletzt hatte sich Sobotka im APA-Interview für volle Aufklärung in der BVT-Causa ausgesprochen und auch seine Überparteilichkeit im Amt des Nationalratspräsidenten bekräftigt. "Überparteilichkeit würde bedeuten, dass man zu allen U-Ausschuss-Anträgen und -Verlangen ein Rechtsgutachten erstellen lässt und an alle verteilt", befand Krainer.

SPÖ will zum VfGH

Im Streit mit den Regierungsparteien über die Zulässigkeit des Verlangens dürfte sich die SPÖ an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dies wäre eine Premiere und ist möglich, sobald der Geschäftsordnungsausschuss dem Nationalrat Mitte April Bericht erstattet hat. Krainer sieht die juristische Diskussion jedenfalls einigermaßen gelassen: Bei allen bisherigen U-Ausschuss-Verlangen sei aufgrund fehlender Judikatur de facto unklar gewesen, ob sie rechtskonform seien - denn Rechtssicherheit herrsche erst, wenn sich der VfGH einmal geäußert habe.

(APA)

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