BVT-Razzia: Daten an Nordkorea?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien-Landstraße
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien-LandstraßeAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Sicherstellung großer Datenmengen aus dem BVT könnte nun auf Justizebene zum Problem werden.

Wien. Schon der Vorwurf an sich wirkt bizarr: Beamte des österreichischen Verfassungsschutzes, BVT, sollen 2016 drei nordkoreanische Passmuster an Südkorea weitergegeben haben. Verbotenerweise. Damit sollen die Beamten die Rechte des Diktators Kim Jong-un bzw. des Regimes (!) geschädigt haben. Deshalb – und auch wegen Unterlassung von Daten-Löschungen (es geht unter anderem um Daten des Wiener Anwalts Gabriel Lansky) – wird den Beamten Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Um die Vorwürfe zu untermauern, wurden bekanntlich große Datenmengen aus dem BVT beschlagnahmt. Diese Razzia, die auch in den Wohnungen der Beamten durchgeführt wurde (wobei teils auch in persönlichen Dingen der Ehefrauen gewühlt wurde), stehe in keiner Relation zu den Vorwürfen, sagen die Beschuldigten. Und sie könnten Recht haben.

Wie auch immer: Was nun auf justizieller Ebene folgt, könnte einen immensen Kollateralschaden für den österreichischen Verfassungsschutz bedeuten. Ganz abgesehen davon, dass BVT-Chef Peter Gridling und drei andere Beamte suspendiert sind.

Dass die österreichische Staatsdruckerei Reisepässe für Nordkorea druckte und dass 30 Stück an das BVT gingen, wovon drei Muster an Südkorea weitergegeben wurden (damit das Olympia-Land Fälschungen erkennen konnte), war lange vor der Razzia aktenkundig. Bleibt noch ein Korruptionsvorwurf: Zwei Beamte sollen eine Dienstreise nach Südkorea unternommen haben; dies könnte als Geschenkannahme gewertet werden. Allein: Eine fünftägige Dienstreise war laut BVT-Insidern vom BVT selbst und vom Innenministerium bewilligt worden – mit dem Argument, dass die Reise ja nicht von Österreich sondern von Südkorea finanziert werde.

Beschwerden gegen Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die beschuldigten BVT-Beamten sind dieser Tage besonders aktiv: Ihre – der „Presse“ teils vorliegenden – Beschwerden gegen das rigorose Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft (sie hatte die Razzia angeordnet) sind bereits beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingelangt.

Gibt das OLG den Beamten Recht, heißt das aber nicht, dass die beschlagnahmten Daten sofort wieder zurückgegeben werden müssen oder dass diese im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens nicht mehr verwendet werden dürfen. Selbst in einem möglichen Amtsmissbrauchsprozess dürften relevante Geheimdienstdaten verwendet werden.

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (14 Os 46/09k) ist es unzulässig, „dem erkennenden Gericht in nicht wiedergutzumachender Weise durch ein vorzeitiges Beweisverbot“ vorzugreifen. Konkret: Wenn es einen Prozess gibt (die Strafsache könnten freilich auch eingestellt werden), müssten es sich die Beschuldigten gefallen lassen, dass beschlagnahmte BVT-Daten verwendet werden. Erst wenn es zu Schuldsprüchen kommt, könnten die Angeklagten diese dann per Rechtsmittel bekämpfen.

Wer bekommt Akteneinsicht?

Dass all diese Vorgänge rund um sensible Geheimdienstdaten das Vertrauen in die Diskretion des Verfassungsschutzes nicht gerade stärken, versteht sich von selbst. Mag ein Prozess auch Zukunftsmusik sein, so könnte es schon in den nächsten Tagen kritisch in Bezug auf die Geheimhaltung werden. Denn: Der BVT-Ermittlungsakt wird zwar als Verschlusssache geführt, aber wenn das OLG entscheiden soll, ob die Beschwerden der Beamten zurecht erhoben wurden, muss es notwendigerweise in die Akten schauen dürfen. Damit erhöht sich freilich die Zahl der Geheimnisträger.

Bisher erhalten zwar nicht einmal die Beschuldigten selbst vollständige Akteneinsicht, aber man kann den Spieß auch umdrehen. Dies tut etwa der Anwalt Johannes Neumayer. Er vertritt einen BVT-Beamten. Neumayer argumentiert, dass es seinen Klienten ernstlich gefährde, würde Nordkorea Akteneinsicht bekommen. Dies mutet abwegig an, ist es aber nicht. Als mutmaßlich geschädigte Partei kann sich das Regime in Pjöngjang dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen. Wie weit es dann von der Akteneinsicht ausgenommen werden kann, ist fraglich.

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