Rauchverbot für Unter-18-Jährige: Länder basteln an Umsetzung

Symbolfoto: Jugendliche rauchen
Symbolfoto: Jugendliche rauchenFabian Hainzl
  • Drucken

Der Jugendschutz ist Landessache - und damit auch das Rauchverbot für Unter-18-Jährige. Geeinigt haben sich die Länder darauf schon vor einem Jahr. Umgesetzt ist es allerdings noch nicht.

Im März des vergangenen Jahres hatten sich die Jugendreferenten der Bundesländer auf ein Rauchverbot für Unter-18-Jährige ab Mitte 2018 geeinigt. Umgesetzt wurde es bisher in keinem Bundesland, alle Länder bekannten sich jedoch nach wie vor zu dem Beschluss. Am 19. und 20. April wird in Tirol jedenfalls die nächste Jugendreferentenkonferenz stattfinden.

Im Burgenland wird das Rauchverbot für Unter-18-Jährige voraussichtlich mit 1. Juli in Kraft treten. Für Jugendlandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) ist die Anhebung des Schutzalters allerdings nur ein "Mosaikstein". Jetzt sei der Bund gefordert, mehr Mittel für Präventionsmaßnahmen und Anti-Rauch-Kampagnen zur Verfügung zu stellen. Dass der Bund seiner Verantwortung nachkomme, sei auch Bedingung für eine Zustimmung zu weiteren Harmonisierungsbestrebungen beim Jugendschutzgesetz. Grundsätzlich stehe sie einer Harmonisierung offen gegenüber, so die Landesrätin. Die Raucher-Diskussion dürfe aber nicht auf dem Rücken der Länder ausgetragen werden. "Die Gesundheit der Jugendlichen muss auch dem Bund etwas wert sein", meinte Eisenkopf.

In Oberösterreich wollen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) - für das Ressort Jugend zuständig - und Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ), Jugendschutz, noch vor dem Sommer das Jugendschutzgesetz des Landes derart novellieren, dass Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt ist. "Nicht weil wir ein weiteres Verbot schaffen wollen, sondern um die Gesundheit der Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Außerdem entzieht es sich jeglicher Logik, wenn Jugendliche in einem Bundesland mit 16 Jahren rauchen dürfen und ein paar Kilometer weiter erst mit 18", argumentiert Stelzer. Das derzeit geltende Gesetz, würde ohnehin mit Jahresende auslaufen. Es sei an der Zeit für ein Anpassen, "Österreich ist vor allem beim Thema Rauchen unter 18 eines der Schlusslichter in Europa", so Podgorschek.

In der Steiermark ist eine Novelle des Jugendschutzgesetzes in Planung, die eigentlich schon mit 1. Mai (zeitgleich mit dem ehemals geplanten Rauchverbot in der Gastronomie, Anm.) hätte in Kraft treten sollen. Bei der Jugendreferentenkonferenz in Hall will die steirische Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) mit den anderen Bundesländer-Referenten nun den neuen Termin für das Inkrafttreten der Novelle abstimmen. Die neue steirische Gesetzeslage soll künftig das Rauchen ebenso wie den Erwerb von Tabakwaren für Unter-18-Jährige verbieten. Zudem werden E-Zigaretten und E-Shishas mit Tabakprodukten gleichgesetzt, wodurch auch ihr Konsum erst ab dem vollenden 18. Lebensjahr erlaubt sein wird.

In Tirol soll die Verankerung des Rauchverbots für unter 18-Jährige im Tiroler Jugendschutzgesetz im Juni im Landtag beschlossen werden, hieß es seitens des Landes. Man wolle sich bei der Jugendreferentenkonferenz für ein bundesweites Präventionskonzept zum Thema Rauchen aussprechen und sich insbesondere für die Harmonisierung weiterer Jugendschutzbestimmungen im Bereich Alkoholkonsum und Ausgehzeiten einsetzen.

Die Kärntner Landesregierung hat am 26. September vergangenen Jahres die Anhebung des Schutzalters beim Thema Rauchen von 16 auf 18 Jahre beschlossen. Angepeilt war von der rot-schwarz-grünen Koalition anschließend ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Februar 2018. Dieser Beschluss kam jedoch nicht zustande, weil sich die ÖVP umentschieden hatte. Sie habe im Vorfeld eine Umfrage unter den übrigen Bundesländern zum "Stand der Dinge" eingefordert, hieß es aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ). Die Landtagssitzung im Februar war die letzte vor der Landtagswahl am 4. März, der entsprechende Gesetzesbeschluss kann also frühestens nach der Konstituierung des neuen Landesparlaments erfolgen. Wann der Entwurf in den Landtag kommt, ist derzeit offen.

Im Wiener Rathaus will man jedenfalls das Treffen im April abwarten - und ob dort eine Einigung auf eine österreichweite Harmonisierung erfolgt. Das betonte eine Sprecherin des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Falls es zum gewünschten gemeinsamen Vorgehen nicht komme, werde man noch vor dem Sommer auch in Wien ein Rauchverbot für Unter-18-Jährige beschließen, hieß es. Man würde es aber sehr schade finden, wenn keine bundeseinheitliche Regelung zustande käme.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wird bei der Jugendreferentenkonferenz noch einmal einen Vorstoß zur Harmonisierung der Jugendschutzgesetze in den Bundesländern unternehmen. Es fehle nicht viel, sagte Wallner im Vorfeld des Treffens. In Sachen Rauchverbot für Unter-18-Jährige sei alles auf Schiene. Das entsprechende Gesetz werde in Vorarlberg nach der Tagung in Begutachtung gehen. Die Länder hätten beim Rauchverbot ihre Hausaufgaben gemacht, bekräftigte der Landeshauptmann. Man werde die Erhöhung des Schutzalters wie vereinbart im Gleichschritt in Kraft setzen.

"Niederösterreich bekennt sich zu den Beschlüssen der Landesjugendreferentenkonferenz", hieß es aus dem Büro von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Beim kommenden Treffen in Hall werde die Thematik des Rauchverbotes für Unter-18-Jährige nochmals diskutiert. "Niederösterreich spricht sich jedenfalls für eine einheitliche, bundesweite Regelung aus", wurde mitgeteilt.

Salzburgs Landesrätin Martina Berthold (Grüne) verwies darauf, dass vergangenes Jahr ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer vereinbart worden sei. "Das heißt konkret: ein umfassendes Jugendschutz-Paket inklusive Harmonisierungen bei Ausgehzeiten, beim Alkohol-Konsum und ein Rauchverbot bis 18 Jahre", erklärte Berthold. "Salzburg steht in den Startlöchern." Im Rahmen der Konferenz der Jugendlandesräte am 20. April solle der einheitliche Jugendschutz nun endlich beschlossen werden. Danach würden in Salzburg die Harmonisierungen und das Rauchverbot schnellst möglich umgesetzt. "Eingeplant werden muss auch die Wahl des neuen Landtags am 22. April", verwies Berthold auf die bevorstehende Landtagswahl.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Rauchverbot
Wien

Rauchverbot: Neue Anträge erreichen Verfassungsgerichtshof

Zwei Gastronomiebetriebe, eine Nichtraucherin und deren Vater rufen - neben der Stadt Wien - das Gericht zur Prüfung der von Türkis-Blau erlassenen Regelungen an.
Innenpolitik

Rauchverbot: Verfassungsrechtler sehen kaum Chance für Wiener Klage

"Nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig", meint Verfassungsjurist Theo Öhlinger.
PK ZU RAUCHVERBOT: HACKER / SIMA
Wien

Rauchverbot: Stadt Wien zieht vor den VfGH

Wien bringt eine Verfassungsklage gegen die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie ein. Diese soll so gekippt werden. Zentrales Argument: die Ungleichbehandlung der Gastro-Arbeitnehmer.
PK ZU RAUCHVERBOT: HACKER / SIMA
Wien

Rauchverbot: Wiener Gastro-Vertretung kritisiert Gang zum VfGH

"Mündige Bürger" sollten selber wählen können, meinen die Wiener Wirtevertreter. Sie kritisieren die Stadt Wien für ihre Entscheidung, wegen des gekippten Rauchverbots vor den VfGH zu ziehen. Die Neos geben sich hingegen erfreut.
++ THEMENBILD ++ - RAUCHEN / RAUCHVERBOT / RAUCHERGESETZ
Österreich

Gastro-Rauch-Verbot würde 32.400 Spitalsaufenthalte vermeiden

Erstmals untersuchte ein Grazer Forschergruppe die Folgen des von der Regierung wieder aufgehobenen Rauchverbots. Es geht nicht nur um gesundheitliche Schäden, sondern auch deren hohe Kosten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.