Angeklagter im Grasser-Prozess: Scharinger hat interveniert

Richterin Marion Hohenecker
Richterin Marion Hohenecker APA/HANS PUNZ / APA- POOL
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Der damalige RLB OÖ-General Ludwig Scharinger habe ihn 2007 angerufen, er solle die 200.000 Euro an die Porr Solutions bezahlen, sagt ein mitangeklagter Ex-Manager.

Im Grasser-Prozess wurde am 25. Verhandlungstag die Befragung eines mitangeklagten, ehemaligen Managers im Bereich der RLB OÖ-Tochter Real Treuhand fortgesetzt. Die RLB OÖ war über die Real Treuhand mit der Raiffeisen Leasing und dem Baukonzern Porr in einem Konsortium. Gemeinsam wurde einst der Terminal Tower beim Linzer Bahnhof errichtet und die Mieter organisiert. Der Angeklagte war damals auch Geschäftsführer in der Terminal Tower Immobilien GmbH.

Laut Anklage sollen die Errichter des Baus den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestochen haben. Sie hätten 200.000 Euro gezahlt, damit Grasser den für sie lukrativen Mietvertrag für die Finanzbehörden unterschreibe, heißt es demnach. Gezahlt wurde das Geld von der Porr Solutions an die zypriotische Gesellschaft von Peter Hochegger mit dem Namen Astropolis. Grasser und die übrigen Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

"Optimierung der Finanzierung"

Der heute Befragte gab an, von seiner Firma seien 200.000 Euro an die Porr Solutions gezahlt worden, weil sie die Finanzierung optimiert habe. Richterin Marion Hohenecker hielt ihm unter anderem ein E-Mail eines anderen Angeklagten vor. Darin schreibt dieser: "...wurde ich seitens unserer Generaldirektion informiert, dass als Ergebnis des Mietvertrags mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen sei. 100.000 Euro sollen defacto noch 2006 fließen, die weiteren 100.000 Euro mit Einzug der Finanz im TT (Terminal Tower, Anm.). Dies sei auch bereits dem Grunde nach der GF RL und Vorstand RLB OÖ bekannt. Die Verrechnung soll über eine zypriotische Consultinggesellschaft erfolgen. Meines Erachtens müßte jedenfalls ein Auftragsverhältnis seitens der TT KEG mit dieser Gesellschaft dargestellt werden....."

Der Angeklagte führte aus, damals sei im Unternehmen festgehalten worden, dass es keine Absprache über eine Provisionszahlung gebe. Daher werde man auch keine Provisionszahlung leisten. Interessanterweise wurde aber eine 200.000 Euro hohe Zahlung an die Porr Solutions geleistet, die laut dem Angeklagten eine Abgeltung für die "Optimierung der Finanzierung" des Projekts war. Darüber findet sich aber nichts in einem Protokoll, hielt die Richterin ihm vor. "Man kann nicht alles protokollieren", meinte der Angeklagte.

Der damalige RLB OÖ-General Ludwig Scharinger habe ihn sogar im Juli 2007 angerufen, er solle die 200.000 Euro an die Porr Solutions bezahlen. Scharinger habe er kaum persönlich gesehen, nur zusammen mit anderen und "bei der Weihnachtsansprache". Einen derartigen Anruf habe er in seinem Berufsleben nur einmal bekommen. Scharinger ist selber in dem Verfahren angeklagt, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.

"Nehme viele Lehren für die Zukunft mit"

In der Befragung durch die Richterin meinte der Angeklagte, er hätte die Rechnung ohnehin gezahlt, aber durch den Anruf von Scharinger, er solle die Forderung der Porr bezahlen, habe er es sofort gemacht. "Wenns da schon eine Beschwerde gegeben hat, wollt ich sie nicht länger liegen lassen", sagte er. Auf die Frage der Richterin, ob nun Scharingers Auftrag der Auslöser war, die Rechnung zu bezahlen, wich der Angeklagte aus - und beharrte lediglich darauf, die Optimierung der Finanzierung abgegolten zu haben. Um eine Provisionszahlung oder die Abgeltung einer Provisionszahlung habe es sich nicht gehandelt.

Die Richterin verwies ihn darauf, dass am Rechnungsdeckblatt über die 200.000 Euro-Rechnung steht "Rg. Porr/Vereinbarung Astropolis". Es geht dabei offenbar um die zypriotische Briefkastenfirma Astropolis des Mitangeklagten Peter Hochegger, über die mehrere Bestechungszahlungen an Grasser gelaufen sein sollen, so die Anklage. Wie dieser Firmenname auf die Porr-Rechhnung kam konnte sich der Angeklagte nicht erklären.

Beim damaligen Linzer Bürgermeister sollte interveniert werden, dass ein Konkurrenzprojekt der staatlichen BIG ein längeres Genehmigungsverfahren bekommen sollte, nämlich "am besten als Zeit mind. 24 Monate bis zur Baubewilligung". Das geht aus einem Email des Angeklagten hervor. Zum Vergleich: Das eigene Bauprojekt wurde schon nach sechs Wochen baubewilligt. Man könne die beiden Projekte aber nicht vergleichen, so der Angeklagte.

Weiters meinte er in der heutigen Hauptverhandlung: "Ich nehme aus dem Prozess viele Lehren für die Zukunft mit."

(APA)

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