Justizministerium dementiert angeblichen Rechtspraktikanten-Aufnahmestopp

PK PRAeSIDENTEN DER OBERLANDESGERICHTE: SCARIA/JELINEK/LEHMAYER/SCHROeDER
PK PRAeSIDENTEN DER OBERLANDESGERICHTE: SCARIA/JELINEK/LEHMAYER/SCHROeDERAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Nach Berichten, Rechtspraktikanten könnten nicht mehr aufgenommen werden, heißt es aus dem Ministerium, dass auf die Gerichtspraxis Rechtsanspruch bestehe.

Das Justizministerium weist Befürchtungen, es könnte zu einem Aufnahmestopp von Rechtspraktikanten kommen, zurück. In einer Stellungnahme hieß es seitens des Ressorts, es werde keinen Aufnahmestopp geben, "da ein Rechtsanspruch auf die Gerichtspraxis besteht".

Bereits vergangene Woche hatten vier Oberlandesgerichtspräsidenten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor der "unverantwortlichen Sparpolitik" der Regierung gewarnt. Auch sie erklärten, schon ab April/Mai könnten keine Rechtspraktikanten mehr aufgenommen und in den nächsten zwei, drei Jahren keine fertig ausgebildeten Anwärter mehr als Richter übernommen werden. "Die Presse" hatte darüber ausführlich berichtet.

Ministerium: Bisherige Praxis werde beibehalten

"Der Standard" berichtete nun in seiner Freitagausgabe, dass ein Rundruf bei den zuständigen Oberlandesgerichten dies bestätigt habe: Begründet werde der Schritt mit den budgetären Vorgaben der schwarz-blauen Regierung.

Seitens des Justizressorts hieß es am Donnerstagabend zu den Befürchtungen, die Aufnahmen seien auch schon bisher nicht immer zum nächsten Monatsersten, "sondern oft erst zum nächsten Quartal" erfolgt. Die bisherige Praxis werde auch in Zukunft beibehalten.

(APA)

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