Asyl: Gute Beschwerde-Chancen in zweiter Instanz

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien
Das Bundesverwaltungsgericht in WienBenedikt Kommenda
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Ein ablehnender Bescheid in erster Instanz im Asylverfahren kann im zweiten Verfahren positiv werden: 42 Prozent aller negativen Entscheide wurden im vergangenen Jahr vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Ein ablehnender Bescheid in erster Instanz muss nicht negativ bleiben. Rund 42 Prozent aller negativen Entscheide sind im vergangenen Jahr vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Das zeigte eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums an den Grünen Bundesrat David Stögmüller, über die der "Kurier" berichtet.

In 11.550 Verfahren war 2017 über Anträge auf internationalen Schutz, Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen sowie über Aufenthaltsbeendigungen entschieden worden, wobei sich vor allem Afghanen an die Beschwerdeinstanz wandten. In gleich 4900 Verfahren wurde die Entscheidung des Bundesasylamts aufgehoben oder abgeändert. Bei weiteren 900 Verfahren wurde die Einschätzung der Erstinstanz, was die Zuständigkeit Österreichs bei sogenannten "Dublin-Fällen" betrifft (also bei Flüchtlingen, für deren Verfahren zumindest am Papier ein anderer europäischer Staat zuständig wäre), abgeändert.

Was Schubhaft- und sonstige Maßnahmenbeschwerdeverfahren angeht, wurde in einem Drittel der Fälle die Entscheidung gekippt, konkret in 200 von 600.

Stögmüller vermutet "politisches Kalkül"

Stögmüller wollte in seiner Anfrage auch konkret wissen, was die hohe Fehlerquote in erster Instanz auslöse - die Antwort des Justizressorts: Man führe keine Statistik dazu. Die Richter würden inhaltlich entscheiden, Zeugen anhören, die Fluchtgeschichte einordnen, schreibt der "Kurier". "Entweder wird beim Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl schlampig gearbeitet oder es steckt politisches Kalkül dahinter, was ich eher glaube", sagte Stögmüller der Zeitung: Seine Vermutung sei, dass Druck, negativ zu entscheiden, auf die Beamten ausgeübt werden könne.


>>> Bericht im "Kurier"

(APA)

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