Budget: Weniger Geld für die Volksanwaltschaft

Die Presse/Michaela Bruckberger
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Die Volksanwälte appellierten im Budgetausschuss des Parlaments an den Nationalrat, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren.

Die Volksanwaltschaft muss in den nächsten Jahren mit weniger Budgetmittel auskommen. "Laut Budgetunterlagen bewegen wir uns auf einem Pfad, der entlang der Kürzungen führt. Das ist nicht ohne Folgen für die Volksanwaltschaft", gab Volksanwältin Gertrude Brinek am Montag im Budgetausschuss des Parlaments zu bedenken.

Für die Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern, die seit Juli 2017 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, sind im Bundesfinanzrahmen nur für 2018 und 2019 zusätzliche Budgetmittel vorgesehen. 2018 soll zudem eine Planstelle (78) eingespart, bis 2022 sollen weitere drei Stellen (75) gestrichen werden. Eine Entnahme von Rücklagen ist mit 0,3 Millionen Euro nur für 2018 veranschlagt.

Trotz dieser fallenden Budgetentwicklung appellierten neben Brinek auch die Volksanwälte Günter Kräuter und Peter Fichtenbauer einmal mehr an das Parlament, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren. "Wir bitten, diese offenkundigen Lücken zu füllen", so Fichtenbauer. Durch die Einbeziehung von Missbrauchsfällen in Krankenanstalten und in privaten Einrichtungen sowie die Berücksichtigung der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen rechnet Kräuter mit "keiner Unzahl an Anträgen", sondern mit einigen hundert Fällen. Bedauerlicherweise seien viele Betroffene schon verstorben, einige wiederum würden nicht darüber sprechen wollen. Derzeit liegen laut dem Volksanwalt 1400 Akten am Tisch, rund 2300 Telefonate wurden seit vorigem Juli geführt.

Verhältnismäßig viele Beschwerden von Asylwerbern

Auf die Frage, ob die Arbeit der Volksanwaltschaft durch die geplanten Budgetmittel langfristig abgesichert ist, sagte die Volksanwältin, dass weniger Geld ein eingeschränkter Handlungsradius bedeute. Langfristig könne sie keine Bewertung abgeben.

Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Millionen Euro und 2019 11,36 Millionen Euro zur Verfügung. Laut Budgetdienst des Parlaments entfällt der Großteil der Auszahlungen, nämlich rund 60 Prozent, auf Personalkosten sowohl zur Kontrolle der Verwaltung als auch zur präventiven Menschenrechtskontrolle.

In der Behördenkontrolle gab es laut Volksanwälte 2017 einen Anstieg der Beschwerden auf über 22.000. Fichtenbauer erklärt das Plus (2016: 18.500) unter anderem durch verhältnismäßig viele Beschwerden von männlichen Asylansuchenden, die sich an die Volksanwaltschaft wenden. Er rechnet allerdings damit, dass sich das jährliche Beschwerdeaufkommen wieder auf rund 18.000 einpendeln wird. Zurzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bürgeranliegen 40 Tage.

Bei jeder fünften Beschwerde wurde ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung festgestellt. 83 Prozent der Menschenrechtskontrollen, die österreichweit in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Psychiatrien, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Polizeianhaltezentren durchgeführt wurden, haben Defizite aufgedeckt.

(APA)

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