Aus neun Gebietskrankenkassen wird eine, aus SVA und SVB eine Selbstständigenkasse – und die Beamten dürften nicht in die neue Pensionsversicherung kommen. Über die Pläne der Regierung.
Wien. Ein Österreicher, eine Versicherung – ein Ding der Unmöglichkeit. Tatsächlich beherbergt die Republik 21 Träger für Pensions-, Unfall und Krankenversicherungen. Für alle drei Sparten sind aber nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB) zuständig. Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung. Zudem existieren neun Gebiets- und fünf Betriebskrankenkassen, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als Spezialfall haben die Notare noch eine eigene Pensionsversicherung. Es ist nicht leicht, hier den Überblick zu behalten.
Damit soll Schluss sein, geht es nach der Regierung. Bis Mai soll ein Reformfahrplan vorliegen, der derzeit verhandelt wird, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Bisher bekannt: Aus den 21 sollen maximal fünf Träger werden – die Österreichische Krankenkasse, in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen, eine Kasse für Selbstständige (Bauern, Gewerbliche), eine für den öffentlichen Dienst (inklusive Eisenbahner, Bergbau), eine Pensionsversicherungsanstalt und eine Unfallversicherung – außer die AUVA wird gänzlich zerschlagen.