Künftig gibt es fünf statt 21 Sozialversicherungsträger. Patienten können einheitliche Leistungen erwarten, Ärzte einen stärkeren Verhandlungspartner. Die Arbeiterkammer verliert an Einfluss.
Die Landtagswahlen sind abgeschlossen, jetzt macht die Regierung mit ihren Reformplänen Ernst. Bereits in der ersten Maihälfte soll der Reformplan für die Sozialversicherungen vorgelegt werden, kündigten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Dienstag an. Die Grundzüge sind bekannt: Die 21 Sozialversicherungsträger sollen auf maximal fünf zusammengelegt werden (siehe Grafik unten). So wird es statt neun Gebietskrankenkassen nur noch eine österreichweite geben. Was die Reform den einzelnen Gruppen bringen wird – und wo Widerstände zu erwarten sind:
Patienten
Die Krankenversicherungsbeiträge sind in Österreich annähernd einheitlich, die Leistungen der Krankenkassen aber nicht. Große Unterschiede gibt es nicht nur zwischen einzelnen Berufsgruppen wie Beamten, Bauern und Angestellten, sondern im Bereich der unselbstständig Beschäftigten auch regional. Zumindest bei den Gebietskrankenkassen könnte mit der Reform ein einheitliches Niveau geschaffen werden. Ganz sicher ist das allerdings nicht: Die Bundesländer pochen auf eine gewisse Eigenständigkeit und vor allem auf eine Budgethoheit ihrer Kassen auch innerhalb einer österreichischen Gebietskrankenkasse. Wird das Realität, könnten finanzstärkere Kassen weiterhin bessere Leistungen anbieten.