Verbesserungen bei Heimopferrente verzögern sich

Blick ins Ausweichquartier des Nationalrates
Blick ins Ausweichquartier des Nationalrates APA/HANS PUNZ
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Die fünf Parlamentsfraktionen wollten Lücken im Gesetz schließen. Nun beschloss der Sozialausschuss des Nationalrats, zuvor noch Experten dazu zu befragen.

Die fünf Parlamentsfraktionen wollten auf Anregung der Volksanwaltschaft mit einem gemeinsamen Antrag diese Woche im Nationalrat einige Lücken im Heimopferrentengesetz schließen. Nun hat der Sozialausschuss des Nationalrats aber einstimmig beschlossen, noch Expertenmeinungen zu dieser Initiative einzuholen. Damit verzögert sich die geplante Novelle.

Insbesondere sollen die zur Begutachtung eingeladenen Stellen und Personen auf die Frage eingehen, wie "schlichte" Behandlungsfehler in Krankenanstalten von absoluten Fehlleistungen wie der "Malariatherapie" abgegrenzt werden können und ob es aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich ist, abgelehnte Anträge auf eine Zusatzrente nach einer erfolgten Gesetzesänderung von Amts wegen wieder aufzugreifen. Zudem sollen die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs berechnet werden.

Bei der sogenannte "Malariafiebertherapie" wurden in den 50er-und 60er-Jahren Menschen mit psychischen Erkrankungen Malariaerreger injiziert und so Fieberschübe hervorgerufen.

Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten

Der nun vorläufig vertagte Fünf-Parteien-Antrag sieht vor, den Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz haben, auszuweiten. Auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, sollen vom Gesetz erfasst werden. Derzeit haben etwa Personen, die als Kinder mit der sogenannten "Malariatherapie" behandelt wurden, keinen Anspruch auf die im vergangenen Jahr beschlossene Rentenleistung. Gleiches gilt für Gewaltopfer in städtischen Kinderheimen oder SOS-Kinderdörfern. Zudem sind einige weitere Adaptierungen vorgesehen.

Die Heimopferrente wurde 2017 vom Nationalrat beschlossen und wird seit vergangenem Juli ausgezahlt. Wer in staatlichen oder kirchlichen Heimen bzw. in Pflegefamilien systematisch misshandelt oder missbraucht wurde, hat ab Erreichen des Pensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Pension Anspruch auf eine monatliche Rente von 300 Euro. Gleiches gilt bei Gewährung der Mindestsicherung wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.

Im Antrag auf Einholung von Stellungnahmen wird unter anderem auf die Problematik verwiesen, dass es schwierig sein könnte, "schlichte" Behandlungsfehler von systematischen Fehlbehandlungen abzugrenzen, vor allem wenn die Tat lange zurückliegt und Zeugen oder Krankenhausakten nicht mehr zur Verfügung stehen. Was die finanziellen Auswirkungen des Antrags betrifft, sollen sowohl die Kosten für die künftigen Rentenleistungen als auch für das Clearingverfahren bei der Volksanwaltschaft errechnet werden.

(APA)

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