Unfall-Gaffer können künftig bestraft werden

Feuerwehrmänner halten nach einem Unfall eine Sichtblende gegen Schaulustige hoch
Feuerwehrmänner halten nach einem Unfall eine Sichtblende gegen Schaulustige hochimago/Seeliger
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Schaulustige, die Einsatzkräfte bei Unfällen behindern, sollen in Österreich künftig bestraft werden. Auch gegen "Reisen für terroristische Zwecke" soll vorgegangen werden.

Die Bundesministerien für Inneres und Justiz wollen härter gegen Schaulustige vorgehen. Ein neues Gesetz soll es ermöglichen, "Unfall-Voyeure", die Einsatzkräfte behindern, zu bestrafen. Das steht im Strafrechtsänderungsgesetz 2018, das seit Dienstag in Begutachtung ist. 

Die aktuelle Rechtsgrundlage bietet Einsatzkräften keine ausreichende Möglichkeit, störende Schaulustige vom Unfallort zu verweisen. Dies soll sich nun mit dem neuen Paragrafen "Störung der öffentlichen Ordnung" ändern. Gaffer, die Hilfeleistung im Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre von verunglückten Menschen unzumutbar beeinträchtigen, begehen künftig eine Verwaltungsübertretung. Dafür droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro.

Gaffen wird Straftatbestand

Auch im Strafrecht soll die Behinderung der Hilfeleistung als neuer Tatbestand aufgenommen werden. Störende Schaulustige sollen demnach genauso bestraft werden können, wie Personen, die Hilfeleistung unterlassen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen. Das Justizministerium rechnet mit ungefähr 200 neuen Verfahren pro Jahr. Es gäbe zwar generell mehr Schaulustige, aber nur ein Teil behindere tatsächlich die Hilfeleistung. Zum Vergleich: Wegen unterlassener Hilfeleistung gab es etwa im Jahr 2016 insgesamt 100 Anzeigen.

Strafen für "Reise-Terrorismus"

Im Strafrechtsänderungsgesetz 2018 wird auch eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt. Der Tatbestand "Reisen für terroristische Zwecke" wird eingeführt und erweitert den Katalog der terroristischen Straftaten im Strafgesetzbuch. In Zukunft handelt man sich dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ein.

(APA)

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