Länder und Finanzminister haben bei der Landeshauptleutekonferenz eine Einigung erzielt: Ende 2018 sollen die tatsächlichen Pflegekosten abgerechnet werden - und als Basis für 2019 dienen. Weiteres Ergebnis: Der Verfassungsartikel 12 wird abgeschafft.
„Die Konferenz hat einiges an interessanten Dingen gebracht.“ Mit diesen Worten begann der scheidende Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl die Pressekonferenz nach der heutigen Landeshauptleutekonferenz. Zu dieser waren auch Justizminister Josef Moser und Finanzminister Hartwig Löger (beide ÖVP) erschienen. Insbesondere die Diskussionen mit Löger über die Frage der Pflegefinanzierung hatten sich dabei äußert zäh gestaltet, kurzzeitig war die Sitzung gar unterbrochen worden.
Letztlich wurde aber ein Kompromiss erzielt: Hatten die Länder zuvor noch an die 500 Millionen Euro vom Bund gefordert, um die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstandenen Kosten zu decken, und der Bund 100 Millionen Euro als Entschädigung geboten – traf man sich nun in der Mitte. „Wir haben uns auf eine Summe von 340 Millionen geeinigt für 2018 – wobei am Ende 2018 abgerechnet wird, was nun die Kosten wirklich sind“, sagte Häupl. Ab 2019 solle dann auf Basis dieser Daten abgerechnet werden. „Was es real gekostet hat, wird dann auch abgegolten“ – sollte es weniger als die 340 Millionen Euro ausmachen, werde die Summe geringer ausfallen.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ergänzte, es sei ein „sehr faires Angebot“, das Löger den Ländern heute unterbreitet habe. Er sehe darin einen Gewinn für beide Seiten. „Wichtig ist auch: Jedes Bundesland muss abrechnen“, betonte Wallner – nur so könne festgestellt werden, welche Kosten wo anfallen.
Löger: Wurzelbehandlung vertagt
Auch Löger betonte, dass es weder Gewinner noch Verlierer bei der Einigung zum Pflegekongress gebe. Nach Darstellung Lögers übernimmt der Bund neben den budgetierten 100 Millionen Euro ab 2018 in den Folgejahren weitere 30 Millionen Euro an Fixkosten und variable Kosten für den zu erwartenden Rückgang an Selbstzahlern in der Höhe von maximal 209 Millionen Euro. Festgelegt wurde auch, dass die Bundesländer in Folge der Vereinbarung keinen Gebrauch vom Konsultationsmechanismus machen.
Klar ist für Löger aber auch, dass mit dieser Einigung nur ein Symptom behandelt und die Wurzelbehandlung vertagt wurde. Die Pflege daheim werde nämlich mit der Abschaffung des Pflegeregresses aktuell benachteiligt. Das bedeute, dass die großen Aufgaben noch bevor stünden, nämlich die Anreize für die Pflege daheim zu stärken.
Reformschritt - mit Pferdefuß
Ein weiteres Ergebnis der Konferenz: eine Grundsatz-Einigung in Sachen Kompetenz-Bereinigung. Konkret geht es um die Abschaffung des Verfassungsartikels 12, der gemischte Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt. Wie Reformenminister Moser nach der Sitzung kundtat, soll diese Bestimmung bald der Vergangenheit angehören.
Moser sprach nach seinem rund einstündigen Besuch der Landeshauptleutekonferenz von einem großen Reformschritt. Freilich hat dieser noch einen Pferdefuß: Denn bisher wurden nur eher unwesentliche geteilte Kompetenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft zugeordnet. Die wirklich großen Brocken sollen erst bis Jahresende in einer von Bund und Ländern paritätisch besetzten Achter-Arbeitsgruppe bearbeitet werden. Es handelt sich dabei um das Armenwesen mit der Mindestsicherung, den Krankenanstaltenbereich und das Elektrizitätswesen. Fix ist bereits eine deutliche Reduktion der gegenseitigen Zustimmungsrechte.
(hell/APA)