Meischberger zwischen Konten, Beratern und einem falschen Datum

Walter Meischberger im Großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien.
Walter Meischberger im Großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien.(c) APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL (GEORG HOCHMUTH/APA-POOL)
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Ticker Verhandlungstag 33 Fragen bitte an den Bankberater. So lautete vielfach die Antwort von Walter Meischberger am 33. Tag im Buwog-/Terminal-Tower-Prozess. Antworten musste dennoch er. Er tat es auch - nicht, ohne ins Stocken zu geraten.

Eines steht fest: Walter Meischberger ist laut Eigendefinition nicht nur der „wohl berühmteste Trauzeuge weltweit“, sondern auch einer, der sich mit Geldanlagen nicht sonderlich gut auskennt. Daher habe er in solchen Fragen stets seinen Bankberater W. um Rat gefragt, seinen Vertrauten, den mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech, und seinen ebenfalls Vertrauten, Karl-Heinz Grasser – seines Zeichens ehemaliger Finanzminister und Hauptangeklagter im Buwog- und Terminal-Tower-Prozess. Illegal sei dabei nichts gewesen, vielmehr „diskret“, wiederholte Meischberger am 33. Verhandlungstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen in beinahe regelmäßigen Abständen.

Dazwischen gab er immer wieder Details preis. Zum einen, dass er Gelder, die er rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen bzw. aufgrund seiner Tätigkeit für die Firma Porr verdient haben wollte, zu gleichen Teilen auf die Konten „Karin“, „Natalie“ und „Walter“/„400.815“ aufteilen ließ. Und zwar nach folgender Logik: Habe er Geld für Alltägliches – sein Haus, sein Boot vor Ibiza, Kunstobjekte – benötigt, habe er das von „Natalie“ abgehoben, Investitionen in Wertpapiere seien von „Walter“ aus erfolgt und „Karin“ habe dazu gedient, in Immobilien zu veranlagen. Wobei: Das habe nicht Meischberger selbst gemacht, sondern Plech für ihn. Dieser habe hierfür nämlich ein „gutes Händchen“ gehabt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht das jedoch anders: Sie geht davon aus, dass die drei Konten dazu gedient haben, die Buwog-Schmiergeld-Provision auf Meischberger („Natalie“), Plech („Karin“) und Grasser („400.815“) aufzuteilen – eine Version, die die Genannten vehement bestreiten.

Vereinbarung aus 2009 mit Datum von 2006

Ins Stocken geriet der für sein schnelles Sprechen bekannte Meischberger dann bisweilen rund um eine Immobilieninvestmentvereinbarung. Hinter dieser vermutet die Anklage einen Scheinvertrag, um die wahre Aufteilung der Buwog-Provision zu verschleiern. Meischberger erörterte hingegen, dass diese im Oktober 2009 verfasst wurde, um den bis dato mündlichen Vertrag zwischen ihm und Plech zu verschriftlichen, demnach Plech Meischbergers Geld verwaltet und investiert habe. Pikant: Die Vereinbarung ist auf den 12. März 2006 datiert, wie Meischberger auch freimütig einräumte. Man habe dem Staatsanwalt etwas vorweisen müssen –und auch der Öffentlichkeit. Der Grund: Im Herbst 2009 begannen die Ermittlungen zur Buwog-Provision.

Neben dem Datum verwunderte Richterin Marion Hohenecker dann auch so mancher Inhalt der Vereinbarung. Und Meischbergers Unwissen darüber. So zeigte sie sich erstaunt, dass Meischberger zwar die Regeln zur Nutzung des gemeinsamen Ibiza-Bootes genau festgehalten hatte, nicht aber, was mit „seinem“ Geld auf dem Konto „Karin“ geschehen sollte, sollte er sterben. „Net bös' gemeint, aber Sie hätten davon ja nix gehabt, Sie scheinen ja nirgends auf“, formulierte es Hohenecker. Meischberger darauf: „Das war Vertrauen, das ist halt so.“ Plech hätte sicher in seinem Sinne – und dem seiner Erben – gehandelt und das Geld nicht einfach eingesteckt.

Grassers Rat, Meischbergers Aktien

Abgesehen von Plech fiel auch mehrfach der Name Grasser. Denn, Meischberger beteuerte, er habe gerne in Unternehmen bzw. deren Aktien investiert, wo er wusste, dass Grasser im Umfeld tätig war. So habe er einiges über die Meinl-Aktien erfahren, auch über C-Quadrat (Grasser war dort nach seinem Polit-Aus tätig, Anm), betonte Meischberger sichtlich stolz auf sein Wissen. Um rasch anzufügen, dass es sich dabei freilich nicht um „Insider-Informationen im Sinne vom Aktiengesetz“ gehandelt habe. Auch sein Bankberater W. habe ihm immer wieder Aktien und Deals empfohlen, so Meischberger. Überhaupt solle man diesem doch all die monetären Fragen stellen, riet er der Richterin – er, Meischberger, habe diesem schließlich vertraut.

Offenkundig aber nicht nur ihm. So gab Meischberger zu, auf Grassers Anraten einst Kontakt mit dem Schweizer Vermögensberater W. aufgenommen zu haben, der damals auch für die Familie Swarovski tätig war. 500.000 Euro habe er vom Konto 400.815 an die Gesellschaft Mandarin überwiesen, damit W. das Geld nach und nach in die MIP (Meinl International Power, Anm.) investiere. Getroffen habe er diesen aber nie, nur telefoniert. Auch wisse er nicht mehr, auf welches Konto er die 500.000 Euro überhaupt überwiesen habe.

Name wechsle dich

Zuletzt ging Richterin Hohenecker darauf ein, dass Meischberger seine Bank wechselte – von der Hypo Investmentbank Liechtenstein zur Liechtensteiner Landesbank. Meischberger meinte, er habe das getan, weil sein Bankberater W. (nicht der Schweizer, der andere) die HIB verlassen habe und er ihm mit „Walter“ und „Natalie“ gefolgt sei. Aus „Walter“ wurde dabei das Konto „15.444“, Kontobezeichnung sei fortan „Ernst“ gewesen. Warum? Da habe er sich wohl damals irgendwas gedacht, wisse es jetzt aber nicht mehr, so der Zweitangeklagte. Aus „Natalie“ sei „Esnui“ geworden, das bedeute Nest. Warum? Das wisse er noch, so Meischberger, das Wort stehe für seine Wohnung auf Ibiza, dem Lieblingsort seiner Lebensgefährtin.

Morgen, Donnerstag, um 9:30 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Die „Presse“ wird wieder live berichten.

Die Vorwürfe auf einen Blick

Causa Buwog: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (9,6 Millionen Euro). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – geflossen über Umwege auf diverse Konten. Die Zahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist die Frage: Hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern?

Causa Terminal Tower: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, lediglich Peter Hochegger legte ein Teilgeständnis ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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