Aus 21 mach fünf: Regierung legt Kassenreform vor

Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Vize Heinz-Christian Strache.
Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Vize Heinz-Christian Strache.(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Was die Regierungspläne den Krankenkassen und den Versicherten bringen.

Wien. Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte keine Hemmungen, zum Superlativ zu greifen: Eines der „größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs“ liege hier vor. Seit 50 Jahren werde über die Struktur der Sozialversicherungsanstalten diskutiert, diese Regierung setze die Reform um. Aus 21 Sozialversicherungsanstalten werden maximal fünf, eine Milliarde Euro soll bis 2023 in Summe eingespart werden. Zwei Drittel der Direktorenposten würden wegfallen, aus 22 Generaldirektoren werden sechs. „Verlierer der Reform sind die Vertreter des Systems“, sagte Kurz. Sein Vize Heinz-Christian Strache assistierte beim Funktionärs-Bashing: „Die Krankenkassen sind die teuersten Therapieverweigerer.“ Heute kommt das Reformprojekt in den Ministerrat. Viele Fragen sind aber noch offen:

1 Handelt es sich tatsächlich um eine schlankere Struktur der Kassen?

Zumindest einmal wird es weniger Sozialversicherungsanstalten geben. Vieles scheint aber noch nicht ganz ausgegoren: So wird die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) „Budgethoheit“ haben, die neun Landesstellen (bisher Gebietskrankenkassen) eine „Budgetautonomie“, die sich vor allem auf die bisher gebildeten Rücklagen bezieht. Die ÖGK soll einen österreichweiten Tarifvertrag mit den Ärztekammern ausverhandeln, die Landesstellen können aber noch zusätzliche regionale Leistungen vereinbaren. Die fünf Betriebskrankenkassen können in die ÖGK hineinoptieren – sie können aber auch außerhalb des Systems bestehen bleiben, ähnlich den Krankenfürsorgeanstalten der Landesbediensteten. Offen ist noch, wo die ÖGK ihren Sitz haben wird. Kurz sagte, er könne sich gut vorstellen, dass dies nicht in Wien sein wird. Den ländlichen Raum zu stärken, sei sinnvoll.

2 Sind Einsparungen von einer Milliarde Euro realistisch?

Bei der Milliarde handelt es sich um eine kumulierte Summe bis zum Jahr 2023, im Schnitt sind es also 200 Millionen Euro im Jahr. Das wäre völlig unrealistisch, wenn es lediglich um die Verwaltungskosten ginge. Denn diese machen derzeit 492 Millionen Euro im Jahr aus. Allerdings werden in diese Summe auch jene Synergieeffekte einberechnet, an denen die Krankenkassen derzeit schon – also vor der Fusion – arbeiten: Da geht es um gemeinsamen Einkauf, Zusammenlegung der IT und Ähnliches. Das soll 120 Mio. Euro im Jahr bringen, auf fünf Jahre gerechnet also schon 600 Mio. Euro.

Personaleinsparungen durch die Zusammenlegungen wird es erst mittel- und langfristig geben können, da die Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalten kündigungsgeschützt sind. Auf längere Sicht ist da allerdings sehr wohl etwas zu holen, weil in den nächsten zehn Jahren ein Drittel der Mitarbeiter in Pension geht. Ein wesentlich höheres Potenzial ist nach Ansicht von Experten zu holen, wenn Kassen und Länder besser kooperieren und eine Verlagerung der Leistungen von den Spitälern zu den niedergelassenen Ärzten herbeiführen. Dafür könnte die Fusion der Kassen zumindest ein erster Schritt sein.

3 Was bringt die Strukturreform den Versicherten?

Die Regierung verspricht gleiche Leistungen für gleiche Beiträge. Das Zwei-Klassen-System solle abgeschafft werden. Die gleichen Leistungen wird es, wenn tatsächlich ein österreichweiter Vertrag mit den Ärzten ausverhandelt wird, auch geben – allerdings nur für Angestellte. Beamte, Selbstständige, Bauern und Eisenbahner behalten ihre – meist deutlich besseren – Verträge. Offen ist auch noch, in welcher Form die Leistungen harmonisiert werden: Ob sich der neue Leistungskatalog also an den besten oder an einem durchschnittlichen Niveau orientiert. Zweiteres ist wahrscheinlicher: Es gibt Berechnungen, wonach eine Orientierung an den besten Leistungen eine Milliarde Euro kosten würde. Allein alle Leistungen auf 70 Prozent des höchsten Niveaus anzugleichen, kostet laut einer Studie der „London School of Economics“ 390 Millionen Euro. Wohin es gehen wird, wollte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein am Dienstag nicht beantworten: Das sei Aufgabe der selbstverwalteten Krankenkassen.

Eine Verbesserung für Versicherte soll es auf jeden Fall geben: Die Doppelversicherung bei zwei Krankenkassen entfällt. Wer bisher bei zwei verschiedenen Gebietskrankenkassen versichert war (durch Dienstverhältnisse in zwei Bundesländern), hat automatisch nur noch eine Krankenkasse. Und wer beispielsweise als Angestellter und Selbstständiger doppelt Beiträge gezahlt hat, kann sich künftig aussuchen, von welcher Krankenkasse er betreut werden will. Damit kommt es auch nicht mehr vor, dass mehr als der Höchstbeitrag einbezahlt werden muss.

4 Was passiert mit der AUVA?

Das lässt sich die Regierung noch offen. Bis 31. August hat die AUVA Zeit, Vorschläge zu machen, wie sie 500 Millionen Euro im Jahr einsparen kann. Sollten diese nicht zur Zufriedenheit der Regierung ausfallen, wurde der AUVA die Auflösung angedroht. Klar ist jedenfalls: Allein mit Einsparungen in der Verwaltung wird die AUVA die Beitragssenkungen nicht stemmen können. Die gesamten Verwaltungskosten machen nämlich 93 Mio. Euro aus. Wenn – wie von der Regierung angekündigt – die Unfallspitäler und Reha-Einrichtungen erhalten bleiben, kann die AUVA die Einsparungen nur stemmen, wenn sie weniger für versicherungsfremde Leistungen ausgibt. Dann müssten aber die Krankenkassen mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in den Unfallspitälern zahlen. Die 500 Mio. Euro müssten also – egal, ob die AUVA bestehen bleibt oder nicht – von den Krankenkassen oder Bundesländern aufgebracht werden.

5 Bleibt die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen bestehen?

Das war lange Zeit ein Diskussionsthema, letztlich hat sich die Regierung aber entschlossen, beim bisherigen System der Selbstverwaltung zu bleiben. Noch im Regierungsprogramm war festgelegt worden, dass die Regierung Vertreter in die Gremien der Kassen entsendet. Was aber sehr wohl kommt, ist eine politische Umfärbung. Bisher haben die Arbeitnehmer über die Arbeiterkammern 80 Prozent der Funktionäre entsandt, die Arbeitgeber 20 Prozent. Künftig wird das Verhältnis ausgeglichen sein. Parteipolitisch gab es bisher eine klare SPÖ-Dominanz in den meisten Gebietskrankenkassen, während künftig in der ÖGK die ÖVP das Sagen haben dürfte, weil es mehr schwarze Arbeitnehmer- als rote Arbeitgeber-Vertreter gibt.

Entschieden hat die Regierung auch, dass die Einhebung der Beiträge entgegen ursprünglichen Plänen bei den Kassen bleibt und nicht von der Finanzverwaltung übernommen wird. Die Beitragsprüfung allerdings soll laut Regierungsvorlage die Finanz übernehmen, was noch zu Diskussionen führen wird: Hauptverbands-Chef Alexander Biach (ÖVP) pocht darauf, dass die Kassen auch weiterhin die Beiträge prüfen dürfen. Das sei verfassungsrechtlich so vorgesehen. Der Grund für die Diskrepanz: Die Kassen prüfen derzeit auch, ob Löhne in korrekter Höhe ausbezahlt werden, was die Finanz nicht macht.

6 Wie geht es jetzt mit der Reform weiter?

Der Ministerrat beschließt heute die Eckpunkte der Reform. Bis Juli soll ein Begutachtungsentwurf vorliegen, im November könnte das Parlament die Regierungsvorlage beschließen. Das Gesetz würde im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2018)

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