SPÖ-Kritik an Änderung im Terror-Paragraf

Hannes Jarolim im Nationalrat
Hannes Jarolim im NationalratAPA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

SP-Justizsprecher Jarolim lehnt den Wegfall einer Ausnahme im Terror-Paragrafen ab. Die Änderung ermögliche es, Freiheitskämpfer an autoritäre Staaten auszuliefern. Das Justizministerium beruft sich auf eine EU-Richtlinie .

Die SPÖ kritisiert den geplanten Wegfall einer Ausnahmebestimmung im sogenannten Terrorismusparagrafen 278c. Laut diesem gilt eine Tat dann nicht als terroristische Straftat, "wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist". Das geplante Strafrechtsänderungsgesetzes des Justizministeriums soll diese Ausnahmebestimmung nun aufheben.

Bei der SPÖ läuten deshalb die "Alarmglocken", wie SP-Justizsprecher Hannes Jarolim in einer Aussendung erklärte. In dem Ministerialentwurf, der seit letzter Woche in Begutachtung ist, soll mit dieser Regelung eine "ganz wesentliche Ausnahmebestimmung im Terrorismusparagrafen" gestrichen werden, stellte der SP-Abgeordnete fest.

Auslieferung von Freiheitskämpfern möglich

Relevant werde das besonders bei Auslieferungsbegehren, so Jarolim: "Durch das Streichen dieser Bestimmung muss Österreich dann auch Personen ausliefern, die gegen autoritäre Unrechtsregime kämpfen und von diesen als Terroristen verfolgt werden." Sinn der Ausnahmeregelung war ursprünglich, dass Freiheitskämpfer gegen derartige Regime nicht unter die besonders schweren Terrorismus-Bestimmungen fallen. Eine solche Strafrechtsänderung wäre wohl, meint Jarolim, "sehr im Interesse von autoritären Staaten wie etwa des Erdogan-Regimes in der Türkei, das ja missliebige, regimekritische Personen schnell unter Terrorismus-Verdacht stellt und als solche weltweit verfolgt".

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Im Justizministerium weist man diese Darstellung zurück. Die Entscheidung, ob eine Auslieferung erfolgt oder nicht habe in der Vergangenheit nie nach Paragraf 278c stattgefunden und werde das auch in Zukunft nicht, sagte eine Sprecherin gegenüber der APA. Vielmehr richte sich eine Entscheidung nach dem rechtsstaatlichen Prinzip, nämlich, ob in dem betroffenen Staat ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten ist oder nicht. In die Türkei werde wegen Menschenrechtsbedenken grundsätzlich niemand ausgeliefert, betonte man im Justizressort.

Die Streichung des Paragrafen erfolge aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie, laut derer es keinen Unterschied mehr machen dürfe aus welchem Grund sich jemand Kampfhandlungen anschließt. Im Justizressort verwies man überdies darauf, dass stets ein Grunddelikt angeklagt wird, nicht aber nur wegen eines terroristischen Verbrechens.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.