GÖD für Erhalt der Selbstverwaltung und der AUVA

Symbolbild: AUVA-Protestaktion des Betriebsrats
Symbolbild: AUVA-Protestaktion des Betriebsrats APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Beitragseinhebung und Prüfung der Betriebe müssten weiterhin durch die Versicherungsträger erfolgen, fordert die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Nicht nur der SPÖ-dominierte ÖGB, sondern auch die schwarze Gewerkschaft Öffentlicher Dienst pocht auf einen Erhalt der AUVA und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. In einer am Montag von der GÖD-Bundeskonferenz einstimmig beschlossenen Resolution wird von der Regierung auch ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und ein Erhalt der Kammern inklusive Umlage in derzeitiger Höhe gefordert. Die GÖD betont, dass das Sozialversicherungssystem "hervorragend und effektiv" sei und die Verwaltungskosten geringer als in vergleichbaren Ländern seien. Umstrukturierungen dürften "kein Selbstzweck" sein.

Die Selbstverwaltung "muss bestehen bleiben", wird in der Resolution gefordert. Die Beitragseinhebung und Prüfung der Betriebe müssten weiterhin durch die Versicherungsträger erfolgen. Die Einbringungsquote der Sozialversicherung liege bei 99,7 Prozent. Die Regierung plant hingegen, zwar die Beitragseinhebung bei der neuen Österreichischen Gesundheitskasse zu belassen, die Prüfung aber dem Finanzministerium zu übertragen. Zur von der Regierung angedrohten Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, wenn sie nicht die geforderten Einsparungen erbringt, stellt die GÖD fest: "Die AUVA, ihre Leistungen und Einrichtungen müssen erhalten bleiben."

"Dialog auf Augenhöhe"

Von der Bundesregierung fordert die GÖD auch ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft. Konkret werden ein "sozialpartnerschaftlicher Dialog auf Augenhöhe" sowie die "Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten bei allen Gesetzesvorhaben" verlangt.

Die Beamtengewerkschaft fordert auch einen Erhalt der Kammern mit gesetzlicher Mitgliedschaft. Und im Gegensatz zu der von der Regierung angedrohten Senkung der Mitgliedsbeiträge für die Arbeiterkammer verlangt die GÖD die "Beibehaltung der derzeitigen Umlagehöhe."

Quasi in eigener Sache wird die geplante Nachbesetzung nur jeder dritten freiwerdenden Planstelle im öffentlichen Dienst von der GÖD entschieden abgelehnt. Der entsprechende Plan des zuständigen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (FPÖ) wird in der Resolution als "völlig realitätsfremd und nicht machbar" bezeichnet. Die dem öffentlichen Dienst übertragenen Aufgaben könnten mit den zu Verfügung stehenden Ressourcen kaum mehr bewältigt werden. Der bevorstehenden großen Pensionierungswelle müsse "mit proaktiver Personalpolitik, Wissensmanagement und Neuaufnahmen dringend gegengesteuert werden".

(APA)

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