Ministerrat: Wann die Regierung fremdgehen darf

Ministerrat: Auf nach Brüssel.
Ministerrat: Auf nach Brüssel.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Regierung trifft sich zu einer Sitzung in Brüssel. Dabei hat sie grundsätzlich in Wien zu tagen. Doch Ausnahmen sind zulässig.

Wien. Er war immer schon eine Mischung aus Politik und Inszenierung: der Ministerrat. Und am Mittwoch findet er an einem ungewohnten Ort statt, um ein Zeichen zu setzen. Im Hinblick auf den baldigen EU-Vorsitz trifft sich die österreichische Regierung in Brüssel. Aber darf sie das überhaupt? Welche Regeln gibt es eigentlich für diese Treffen? Und wieso fallen Ministerratsbeschlüsse immer einstimmig, auch wenn das gesetzlich nirgendwo so vorgesehen ist?

„Bundeshauptstadt und Sitz der obersten Organe des Bundes ist Wien.“ So steht es in der Verfassung, und der Ministerrat ist ein oberstes Organ. Doch insbesondere im Zuge von Regierungsklausuren fanden Ministerräte schon an anderen österreichischen Orten statt. Kein Problem, sagt dazu die Verfassungsrechtslehre. Solange das der Ausnahmefall bleibe und nicht die Regel werde, dürften Ministerräte (und übrigens auch Nationalratssitzungen) schon einmal außerhalb der Hauptstadt über die Bühne gehen.

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