Nach Klage von Strache und Hofer: Tiroler Wirt vor Gericht

Leader of the Austrian Freedom party Strache and presidential candidate Hofer attends a May Day event in Linz
Leader of the Austrian Freedom party Strache and presidential candidate Hofer attends a May Day event in Linz(c) REUTERS (DOMINIC EBENBICHLER)
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Ein Vergleich kam nicht zustande, das Urteil ergeht schriftlich, sagte die Richterin. Der Wirt hatte ein Plakat mit dem Bild der FPÖ-Politiker und der Aufschrift "Wir müssen draußen bleiben" affichiert.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) gegen einen Tiroler Lokalbetreiber - so lautete das "Match" am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht. Die Spitzenpolitiker hatten den Tiroler geklagt, weil dieser im Eingangsbereich des Lokals kurzzeitig ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift "Wir müssen draußen bleiben" affichiert hatte.

Ein Vergleich kam am Dienstag nicht zustande. Das Urteil wird schriftlich ergehen, verlautete die Richterin. Die FPÖ-Politiker hatten auf Unterlassung, Veröffentlichung und Schadenersatz geklagt. Die begehrte Streitsumme betrug 10.000 Euro.

Bild mit durchgestrichenen Hakenkreuzen

Auf dem Bild waren Strache und Hofer mit Burschenschafter-Couleur zu sehen. Neben "Wir müssen draußen bleiben" klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Das Plakat wurde von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden aufgehängt. Dafür schnitt er aus dem Nachrichtenmagazin "Profil" ein Bild der beiden FPÖ-Minister aus.

Die Collage mit dem Hakenkreuz unterstelle Vizekanzler und Verkehrsminister rechtsextremes Gedankengut, erklärte deren Anwalt und Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger, der in Vertretung des zum Verfassungsrichter bestellten Rechtsanwalt Michael Rami die Klägerseite vertrat. Der Durchschnittsbetrachter des Plakats stelle dadurch einen "nationalsozialistischen Konnex" her, begründete Abwerzger die Klage.

Plakat am nächsten Tag wieder entfernt

Der Rechtsbeistand des Beklagten, Christopher Fink, argumentierte unter anderem, dass es sich um ein "Werturteil" handle, das im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung zulässig sein müsse. "Es gründet auf einem breiten Tatschensubstrat", sagte Fink. Es sei nicht die Absicht gewesen, Strache und Hofer als Nationalsozialisten darzustellen beziehungsweise zu bezeichnen, aber diese hätten sich zum Beispiel mitunter nicht "mit Deutlichkeit" von bedenklichen Äußerungen von Burschenschafterkollegen und Parteigängern distanziert. Es würde "Wasser gepredigt und Wein getrunken". Die beiden Politiker müssten sich eine "gewisse Nähe zu rechtsextremen Gedankengut" gefallen lassen. Überdies habe sein Mandant das Plakat nur "kurz wahrgenommen" und es am nächsten Tag wieder entfernt.

Zudem legte der Anwalt als "Beweis" dafür unter anderem das Buch "Stille Machtergreifung: Hofer, Strache und die Burschenschaften" des Journalisten Hans-Henning Scharsach vor. Diesen sowie den wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilten rechtsextremen Aktivisten Gottfried Küssel wollte Fink als Zeugen laden lassen. Doch hierzu fiel keine Entscheidung mehr, weil die Richterin weitere Beweisaufnahmen nicht für nötig hielt und die "Rechtsfrage für entscheidungsreif" erachtete. Auch der Lokalbetreiber wurde in der Verhandlung nicht befragt. Strache und Hofer waren erwartungsgemäß nicht erschienen.

Neben Strache und Hofer klagte auch der Fotograf und Urheber des aus dem "Profil" ausgeschnittenen Bildes den Lokalbetreiber auf Verletzung des Urheberrechts. Auch hier war kein Vergleich möglich. Das Urteil wird auch in diesem Falle schriftlich ergehen.

(APA)

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