Buwog-Prozess: Meischberger will Staatsanwälten nicht antworten

GRASSER PROZESS: MEISCHBERGER
GRASSER PROZESS: MEISCHBERGERAPA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
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Der Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger wirft den Anklägern am 40. Prozesstag vor, sie hätten ihn nie persönlich einvernommen.

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere ist nun die Anklagebehörde am Wort. Die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk befragen den zweitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, wobei dieser gleich zu Verhandlungsbeginn betonte, dass er die Fragen nicht beantworten wird. Was er dann doch nicht so konsequent einhielt.

Insbesondere als Denk zu den Notizen in Meischbergers Tagebuch bezüglich der angeblichen Freimaurer-Connection seiner und Grassers Gegner fragte, fiel Meischberger die Zurückhaltung schwer. "Sie fragen mich zu meinem Tagebuch, das ich für mich geschrieben haben, nicht für Sie", so Meischberger. Und ob es Beweise für seine Eintragungen gäbe sei auch völlig irrelevant.

"Wenn [W]olferl nicht eifert"

Kurzfristig ließ Richterin Marion Hohenecker Betroffene wie Beobachter hoffen, dass der heutige 40. Prozesstag nicht mit einem ermüdenden "Fragen und Nicht-antworten-Spiel" verbracht wird. "Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft gar keine Fragen", meinte sie schmunzelnd, nachdem Meischberger wortreich erklärt hatte, dass er nichts sagen wird, weil ihn die Staatsanwaltschaft das schon alles vor der Anklageerhebung hätte fragen können.

Wobei die ersten Fragen an Meischberger durchaus harmlos waren. Es ging darum, wie viel Einfluss Meischberger auf die Karriere von Grasser hatte. In einem Mail, das die Anklagebehörde im Großen Schwurgerichtssaal auf die Wand projizierte, lobt Meischberger in höchsten Tönen eine geplante Rede von Grasser. Kritisch merkte er lediglich an, dass sie sich ein wenig anhöre wie wenn er Bundeskanzler wäre - und fügte dann hinzu, dass das aber nicht störe, "wenn wolferl nicht eifert". Bundeskanzler war damals Wolfgang Schüssel (ÖVP).

"Wenn es Ihnen immer noch nicht zu blöd ist..."

Weiters hielten die Staatsanwälte Meischberger einen Zeitungsartikel vor, wo die Bildung eines Österreich-Konsortiums, um bei der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften mitzubieten, bereits im Juni 2001 erwähnt wurde. Außerdem wurde ein Zeitungsartikel vom Juni 2002 präsentiert, wonach Grasser als Käufer der Bundeswohnbaugesellschaften Österreicher bevorzugen würde. Die Ankläger wollten fragen, was denn jetzt Meischbergers Rolle gewesen sei, weil der sich in der Verhandlung als politischer Stratege und Ratgeber Grassers präsentiert habe. Meischberger antwortete mit Stehsätzen.

Richterin Marion Hohenecker verpasste Meischberger eine Ermahnung, weil er auf eine Frage des Staatsanwalts sagte: "Wenn es Ihnen immer noch nicht zu blöd ist mich nach Beweisen für meine Tagebuchaufzeichnungen zu fragen...". Richterin Hohenecker forderte ihn daraufhin auf, die Würde des Gerichts zu wahren. Meischberger entschuldigte sich daraufhin für seinen "emotionalen Ausbruch".

Meischberger versteckte Handy in der Küche

Für einen humorigen Moment sorgte dann Staatsanwalt Denk, als er aus einem Protokoll einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten Walter Meischberger vorlas. Demnach soll Meischberger ein Handy versteckt haben, die Ermittlungsbehörden seien jedoch schlauer gewesen.

Der Reihe nach: Als die Ermittler vor dem Haus auftauchten dauerte es ein wenig bis Meischberger öffnete. Im Haus wurde er dann befragt, ob er mehr Handys als eines habe. Meischberger meinte, er habe nur eines. Daraufhin riefen die Ermittler eine andere Nummer an - und prompt läutete es in der Küche des Angeklagten. Allerdings gelang es den Behörden nicht gleich, das Mobiltelefon zu finden. Erst im vierten Anlauf wurde es lokalisiert - eingewickelt in Plastik in einer Nische. Meischberger sei dann auf einen Stuhl gestiegen und hat das Gerät heruntergeholt, geht aus dem Durchsuchungsprotokoll hervor. Warum er das zweite Handy verschwieg und es in der Küche verbarg, beantwortete Meischberger heute nicht. Das hätte ihn die Staatsanwaltschaft schon lange vorher fragen können, so seine Begründung.

Auch keine Antworten für CA-Immo-Vertreter

Auch die Fragen des Privatbeteiligtenvertreters der CA Immo, Johannes Lehner, wollte Meischberger nicht beantwortet. Der Anwalt ließ sich aber nicht beirren und stellte trotzdem viele Fragen, die auf Meischbergers bisherige Aussagen zielten.

Die CA Immo hatte im Bieterverfahren bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) knapp gegen das von der Immofinanz, der RLB OÖ sowie anderen gebildete "Österreich-Konsortium" verloren. Laut Anklage gewann das Österreich-Konsortium, weil sich Grasser von ihnen bestechen ließ. An dem Korruptionsgeschäft sollen Meischberger und der mitangeklagte Ernst Karl Plech sowie der Lobbyist Peter Hochegger mitgearbeitet und davon profitiert haben.

Lehner wollte heute etwa wissen, welche werthaltigen Leistungen Meischberger erbracht habe für die 7,5 Millionen Euro, die er nach eigenen Angaben ganz alleine erhalten hatte für die Beratung des "Österreich-Konsortiums". Ob die Gesellschaften, die ja alle selber Immobilien-Experten hatten, nicht nur an seinen politischen Kontakten, also den Kontakten zu Grasser, interessiert gewesen wären? Wie könne es sein, dass Meischberger über den Eingang der 7,5 Millionen Euro, die, wie er angibt, nur ihm selber gehören, keine Originalunterlagen besitze? Wisse er von der Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren für Unterlagen, schon wegen der Steuer? Wieso gebe es über den "Securities Lending Vertrag" mit der Gesellschaft Mandarin nur eine Kopie? Ob Meischberger wisse, dass man von Kopien keine graphologische Altersbestimmung machen könne? Ob Meischberger irgendeinen Kontakt hatte zu Personen aus der Buwog-Vergabekommission? Ob er von jemanden eine Information durch Verletzung des Amtsgeheimnisses bekommen habe? Hatte der - mittlerweile verstorbene - Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider das Amtsgeheimnis verletzt, als er Meischberger das Finanzierungslimit der CA Immo gesagt habe, wie dieser angibt? Wie floss das Geld zu den Immobilienprojekten, in die der mitangeklagte Makler Ernst Karl Plech für Meischberger investiert haben soll? Warum waren das alles bereits bestehende Immobilienprojekte? Warum waren Grasser und Plech bei den ersten Besprechungen zur Steuer-Selbstanzeige Meischbergers wegen der Buwog-Provision dabei?

Auf alle diese Fragen antwortete Meischberger nicht. Einmal meinte er, "das sind schwache Fragen für 200 Millionen Euro". 200 Millionen Euro ist der Schaden, den die CA Immo als Privatbeteiligte im laufenden Strafprozess als Schaden eingeklagt hat.

(APA)

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