Oberösterreich: Landesverwaltungsgericht lässt Mindestsicherung vom VfGH prüfen

Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Verfassungsgerichtshof (VfGH)Stanislav Jenis
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Maximal 1512 Euro monatlich kann eine Haushaltsgemeinschaft an bedarfsorientierter Mindestsicherung in Oberösterreich erhalten - wie viele Personen in der Gemeinschaft leben wird allerdings nicht berücksichtigt.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich lässt, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März das Mindestsicherungsgesetz von Niederösterreich gekippt hat, auch jenes in Oberösterreich prüfen. Konkret gehe es um die "Verfassungsgesetzmäßigkeit der Leistungsdeckelung", begründete das Gericht in einer Pressemitteilung am Donnerstag den Gesetzprüfungsantrag an den VfGH.

Auch wenn die Regelung für eine Obergrenze in Oberösterreich gegenüber dem niederösterreichischen Modell leicht anders aussehe, entschied sich das Landesverwaltungsgericht dennoch zu einer Abklärung. Maximal 1512 Euro monatlich kann eine Haushaltsgemeinschaft an bedarfsorientierter Mindestsicherung in Oberösterreich erhalten. Unberücksichtigt bleibe bei dieser Decklung, wie viele Personen in dieser Gemeinschaft leben, hießt es in der Presseaussendung.

Somit sei es egal, ob zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder zwei Erwachsene und (bis) zu sieben noch nicht volljährige Kindern unter einem Dach leben, führt das Landesverwaltungsgericht aus. Diese Regelung könne aber "nicht mit geringerem Wohnbedarf oder Synergieeffekten einer Haushaltsgemeinschaft sachlich gerechtfertigt werden", hatten die Wiener Richter das niederösterreichische Modell als verfassungswidrig eingestuft. Nachdem bereits Klagen von Beziehern in Oberösterreich beim Landesverwaltungsgericht vorliegen, will es, dass sich der VfGH das oberösterreichische Modell schon im Vorhinein ansieht.

(APA)

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