Mit einem mehrstündigen Eröffnungsvortrag des Hauptangeklagten, Karl-Heinz Grasser, erreicht der Buwog-Prozess heute seinen Höhepunkt. 40 Verhandlungstage sind bereits ins Land gezogen. Was belastet Grasser, was entlastet ihn? Ein Überblick.
Was Grasser belastet
1. Das Hochegger-Geständnis. Werden sich alle 14 Angeklagten gleichlautend „nicht schuldig“ bekennen oder bricht einer aus – und löst damit vielleicht sogar einen Dominoeffekt aus? Das war die ganz große Frage zu Beginn des Buwog-Prozesses. Prompt geschah etwas, das die Position des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser massiv erschütterte: Der mitangeklagte Lobbyist Peter Hochegger preschte als erster und (bisher) einziger vor. Und legte ein Teilgeständis ab.
Demnach habe ihm der Finanzberater Christoph W. im Jahr 2005 bei einem Treffen in einem Wiener Cityhotel verraten, dass ein Teil der Buwog-Provision, 2,4 Millionen Euro, für Karl-Heinz Grasser gedacht gewesen sei. Auch der Grasser-Vertraute Walter Meischberger, vormals FPÖ-Politiker, danach ebenfalls Lobbyist, und der Immobilienmakler Ernst Plech seien als Geldempfänger genannt worden. Damit belastete sich Hochegger selbst. Denn er gestand offen ein, selber die Hand aufgehalten zu haben: 20 Prozent der bei der Privatisierung der Bundeswohnungen geflossenen 9,6-Millionen Euro-Provision hätten den Weg in seine Taschen gefunden. Grasser und Plech bestreiten, kassiert zu haben. Grasser: „Es ist klar, dass hier der PR-Mann Hochegger versucht, sich mit der Unwahrheit freizukaufen. Und dass er dabei nicht davor zurückschreckt andere in den Schmutz zu ziehen.“