Neues aus der Causa NS-Liederbuch bei der Burschenschaft Germania: Der Staatsanwaltschaft liegt nun ein Gutachten zum Zeitpunkt der Schwärzungen in den Liederbüchern vor. Udo Landbauer (FPÖ) wird als Zeuge geführt.
In der Causa NS-Liederbuch der Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt ist ein ausstehendes Gutachten bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. Zweck der Expertise "war es, festzustellen, wann die betreffenden Stellen im Buch geschwärzt worden sind", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Erich Habitzl, am Mittwoch zu ORF NÖ. "Das Gutachten ist bei uns eingelangt und wird nun geprüft", so Habitzl.
Danach soll "in der Gesamtschau der Beweise, die erhoben worden sind", in den nächsten Wochen über eine Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens entschieden werden. Zum Inhalt des Gutachtens wurden vorerst keine Angaben gemacht. Laut dem Staatsanwalt wurden zudem seit Bekanntwerden der Vorwürfe zahlreiche Einvernahmen durchgeführt.
Udo Landbauer als Zeuge geführt
In die Ermittlungen war auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingebunden. Dessen Berichte würden ebenfalls in die Entscheidung einfließen, hieß es. Bevor diese veröffentlicht werde, müsse die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt jedoch an die Oberstaatsanwaltschaft berichten. "Bis all diese Schritte gesetzt sind, wird es mindestens zwei Monate dauern", sagte Habitzl.
Die Causa war kurz vor der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner bekanntgeworden. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei der Germania waren Liederbücher mit teilweise geschwärzten Passagen sichergestellt worden. Ermittelt wird gegen vier Verdächtige, die für das 1997 neu aufgelegte Liederbuch mit NS-verherrlichenden Inhalten verantwortlich zeichneten. Gegen die Germania wurde Ende Jänner außerdem ein Auflösungsverfahren eingeleitet.
Der FPÖ-Spitzenkandidat für die niederösterreichische Landtagswahl, Udo Landbauer, der vorübergehend stellvertretender Obmann der Burschenschaft war, legte Anfang Februar alle politischen Funktionen zurück. Er wird in dem Verfahren als Zeuge geführt.
(APA)