Umstrittene Moscheen sind vorerst wieder geöffnet

Der VSC-Kulturverein (As-Sunnah-Moschee) in Wien-Mariahilf darf vorerst wieder öffnen.
Der VSC-Kulturverein (As-Sunnah-Moschee) in Wien-Mariahilf darf vorerst wieder öffnen.APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Arabische Kultusgemeinde wird vorerst nicht aufgelöst, entschied das Wiener Landesgericht. Damit darf der Verein auch die geschlossenen Moscheen weiterhin betreiben. Das Kultusamt hält aber an der Schließung fest.

Die Bundesregierung hat bei ihrem Bemühen um Schließung mehrerer Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Wien hat der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben, berichtete der Kurier. Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu nicht.

Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern dürfe also ganz legal das Freitagsgebet stattfinden, hieß es. Außerdem können ihre Vertreter regulär an der Sitzung des "Schura-Rates" der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.

Salafismus-Vorwürfe bleiben bestehen

Die Bundesregierung betont allerdings, dass der Bescheid für die Schließung der von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Moscheen weiterhin aufrecht ist. Vom Verwaltungsgericht Wien sei lediglich die unmittelbare Wirksamkeit aufgehoben worden. Was bedeuetet, dass die Gebetshäuser derzeit öffnen dürfen.

Die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde hatte die Bundesregierung Anfang Juni unter anderem mit salafistischen Äußerungen von Vertretern einer der Moscheeneinrichtung begründet. Dies war laut IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun allerdings nur ein Kritikpunkt. Er nannte vor allem formale Gründe für die Auflösung, da die Arabische Kultusgemeinde etwa weniger als die formell nötigen zehn Moscheen betrieben hatte.

Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden.

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