Identitäre vor Gericht: Breite Kritik an der Anklage

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Die Staatsanwaltschaft Graz hat zehn Führungsmitglieder und sieben weitere Aktivisten der als rechtsextremistisch eingestuften „Identitären Bewegung“ angeklagt. Experten warnen vor Gesinnungsstrafrecht.

Wien/Graz. 17 Anhänger der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ), darunter auch IBÖ-Sprecher Martin Sellner, müssen sich ab Mittwoch in Graz vor Gericht verantworten. Wie berichtet, lautet der Generalvorwurf auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Bis zu drei Jahren Haft drohen. Einige Angeklagte müssen sich auch wegen Verhetzung, Sachbeschädigung oder Nötigung verantworten. Experten kritisieren: Die Staatsanwaltschaft Graz führe ein Gesinnungsstrafrecht ein.

Der frühere Vorstand des Strafrechtsinstituts der Uni Wien, Helmut Fuchs, bezweifelt, dass der Tatbestand der kriminellen Vereinigung überhaupt erfüllt ist. Eine solche liegt vor, wenn ein Zusammenschluss von Personen darauf ausgerichtet ist, Verbrechen, erhebliche Gewalttaten, schwere Sachbeschädigungen, Diebstähle, Betrügereien, Verhetzung, Bestechung, Terrorfinanzierung, Schlepperei, Geldwäscherei etc. zu begehen.

Deshalb seien die Vorwürfe auf Verhetzung ausgerichtet, so Fuchs. Aber er könne der Anklage nichts entnehmen, wodurch Verhetzung erfüllt wäre. Dies bedeute etwa Aufrufen zur Gewalt (was nicht behauptet werde) oder Aufstacheln zu Hass, wobei der Paragraf „sehr unbestimmt“ formuliert sei. Also müsse im Einzelfall „ganz konkret ausgelegt“ werden, „sonst besteht Gefahr, dass es zum politischen oder Gesinnungsstrafrecht wird und ideologisch verwendet werden könnte“.

Nur unbestimmte Vorwürfe

Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bemängelt, dass die Tatbestände der kriminellen Vereinigung und der Verhetzung „sehr breit streuen“ und „in Richtung des Gesinnungsstrafrechts“ weisen. Die Staatsgewalt sollte da sehr zurückhaltend sein und nur dort einschreiten, wo es handfeste Straftaten gibt.

Bei den Identitären handle es sich um „Menschen mit anderer Einstellung, weltfremd, spinnerisch“. Nur wenn sich eine solche Gesinnung in Handlungen, sei es auch nur Kommunikation, manifestiere, wäre der Straftatbestand erfüllt. Mit der geltenden Rechtsordnung sei die Staatsgewalt „in der Falle der schweren Geschütze“.

„Da muss man sehr aufpassen, dass nicht die Gesinnung bestraft wird“, warnt auch Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss. „Wenn es in erster Linie darum geht, Ideen zu verbreiten, ist das ein zu scharfes Schwert. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, hält die frühere OGH-Präsidentin wenig von der Anklage wegen krimineller Vereinigung.

Möglicherweise habe die Staatsanwaltschaft auch deshalb nach diesem Paragrafen (§ 278 StGB) ermittelt, weil dann Maßnahmen wie Überwachung, Hausdurchsuchung etc. leichter eingesetzt werden können.

„Die Luft wird dünn im demokratischen Rechtsstaat Österreich“, sieht SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim eine generelle Tendenz. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei es „offensichtlich ein Anliegen, Gruppen, die ihn stören oder lautstark kritisieren, aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen“. Die Identitären-Anklage hält Jarolim für überzogen. Für diese hege er zwar keine Sympathien, aber „entweder gilt etwas oder es gilt nicht, und zwar für alle“.

Die Anklage listet öffentliche IBÖ-Aktionen auf, in der die Bewegung unter anderem gegen Zuwanderung protestiert. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2018)

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