Warum der Sachwalter ausgedient hat

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Seit Anfang Juli gelten mit dem Erwachsenenschutzgesetz verbesserte Regeln für die Vertretung von psychisch kranken Menschen. Was ändert sich? Was wird besser? Ein Überblick.

1 Warum wird die Sachwalterschaft neu geregelt?

In den vergangenen Jahren wurde bei psychisch kranken Menschen immer früher der Ruf nach einem Sachwalter laut. Eine genauere Auseinandersetzung mit den Problemen unterblieb oftmals. Dieser Trend spiegelte sich in den Zahlen wider: 2003 hatten in Österreich ungefähr 30.000 Personen einen Sachwalter. 2016 waren es schon fast doppelt so viele.

Abgesehen von dieser Ausgangslage ist Österreich laut einem UN-Übereinkommen verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um Betroffenen weitgehend Handlungsfähigkeit zu ermöglichen. Aus diesen Gründen wurde das Sachwalterrecht auf neue Beine gestellt. „Nun haben wir ein inhaltlich gutes Gesetz. Die Interessen der Betroffenen stehen stärker im Mittelpunkt als früher“, meint der Präsident der Dachorganisation der Anwaltskammern, Rupert Wolff.

2 Wie bereitet man sich auf psychische Beeinträchtigungen vor?

Laut dem nun in Kraft getretenen Gesetz durch eine Vorsorgevollmacht. „Ihr Vorteil ist, dass man sie maßgeschneidert erstellen kann. Man kann beispielsweise eine Person als Vertreter in medizinischen Angelegenheiten vorsehen und eine andere mit der Vermögensverwaltung betrauen“, erläutert der Wiener Notarsubstitut Andreas Tschugguel. Dazu muss man wissen: Die Notare haben ebenso wie die Anwälte an der Entstehung des Gesetzes mitgearbeitet. Vertreter beider Berufsgruppen wurden zuletzt öfter als Sachwalter herangezogen.
Eine Vorsorgevollmacht muss bei einem Notar, einem Anwalt oder einem Erwachsenenschutzverein erstellt werden. „Der Gesetzgeber hat angesichts der Komplexität des Themas den Beratungsbedarf erkannt und darauf reagiert“, so Tschugguel. Die Vollmacht ist ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen.

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