Familienbeihilfe im Ausland: Zahl der Kinder fast verhundertfacht

2002 wurde für 1500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe bezogen, 2016 waren es schon 130.000.
2002 wurde für 1500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe bezogen, 2016 waren es schon 130.000.(c) Clemens Fabry (Presse)
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Einmal gewährt, wird die Familienbeihilfe derzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes ausbezahlt, kritisiert der Rechnungshof. Denn: Es gibt keine weiteren Kontrollen.

Die Zahl der im Ausland lebenden Kinder, für die Österreich Familienbeihilfe bezahlt, hat sich in den vergangenen 15 Jahren fast verhundertfacht. 2002 wurde für 1500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe bezogen, 2016 waren es schon 130.000,wie der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht auflistet. Mit der von der Regierung angepeilten Indexierung und damit Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder könnte Geld gespart werden, allerdings, so die Prüfer: Wichtiger wären Kontrollen bei der Auszahlung. Denn, wem die Familienbeihilfe einmal gewährt wird, der erhält sie bis zur Volljährigkeit des Kindes - ohne nochmalige Überprüfung. Dabei würde der Anspruch beispielsweise wegfallen, wenn das Kind ins Ausland zieht oder wenn ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde.

Mit einem Anteil von 45 Prozent der gesamten familienbezogenen Ausgaben ist die Familienbeihilfe das zentrale Instrument der Familienpolitik in Österreich. 2016 wurden rund 4,77 Milliarden Euro an Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag für zwei Millionen Kinder ausbezahlt. Das entspricht einem Anteil von sechs Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. 291 Millionen Euro gingen an die 130.000 Kinder, die im Ausland gemeldet waren.

Rund die Hälfte an Ungarn und Slowakei

Die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder insgesamt hat sich zwischen 2002 und 2016 dagegen nicht verändert, es wurde über diese Jahre immer für rund zwei Millionen Kinder Familienbeihilfe ausbezahlt. Die Kosten sind aber deutliche gestiegen. 2002 wurden 3,7 Milliarden ausbezahlt, 2016 waren es 4,7 Milliarden Euro. Etwa 50 Prozent der Zahlungen für im Ausland lebende Kinder betrafen die Länder Ungarn und Slowakei und weitere 40 Prozent Polen, Rumänien, Slowenien und Tschechien.

Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass eine Indexierung zwar durchaus geeignet wäre, die Zahlungen an Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder zu reduzieren. Allerdings: Die Komplexität würde weiter steigen. Der Rechnungshof appelliert daher an Bundeskanzleramt und Finanzministerium, sich für eine Vereinfachung des Systems einzusetzen. Außerdem verweist der Rechnungshof darauf, dass in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Bedenken in Bezug auf die EU-rechtliche Zulässigkeit bestehen.

Weiters empfiehlt der Rechnungshof die Einführung eines zeitgemäßen IT-Systems, das einen automatisierten Abgleich mit relevanten Datenbanken zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung ermöglicht.

Bogner-Strauß sieht sich bestätigt, Opposition will Kontrolle

Die Oppositionsparteien Neos und Liste Pilz forderten nach Veröffentlichung des Berichts statt einer "EU-rechtswidrigen Indexierung" Kontrollen bei der Auszahlung der Familienbeihilfe. Die zuständigen Ministerien würden "schlampig" arbeiten, hieß es von den Neos; die Liste Pilz kritisierte die Absenkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds als "Zuckerl" für die ÖVP-Großspender, das die Finanzierung der Familienbeihilfe beeinträchtige.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß hingegen sah sich von dem Bericht bestätigt. Die von der Regierung angestrebte Indexierung sei "richtig und dringend nötig", sagte die Ministerin.

(APA/Red. )

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