Koscheres Fleisch nur für Registrierte in Niederösterreich?

Kosher Life ein Supermarkt mit Koscheren Produkten in der Brunnenstrasse Berlin Wedding Mitte Ko
Kosher Life ein Supermarkt mit Koscheren Produkten in der Brunnenstrasse Berlin Wedding Mitte Ko(c) imago/Uwe Steinert (imago stock&people)
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Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, fühlt sich ob eines Schreibens des niederösterreichischen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FPÖ) an Nazi-Zeit erinnert.

Koscheres Fleisch nur für Registrierte? „Das kommt nicht infrage“, sagt Oskar Deutsch zur „Presse“. Grund für die Empörung des Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien ist ein Brief der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Naturschutz, für die FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl zuständig ist. Es geht um die Schächtung, also die rituelle Schlachtung, die für Deutsch neben der Beschneidung zu den „Säulen jüdischen Lebens“ zählt. Laut Brief, aus dem er zitiert, muss vor der Schächtung künftig der konkrete persönliche Bedarf nachgewiesen werden. Maßgabe sei der statistische Fleischverbrauch pro Kopf.

Das heiße, dass man nicht einmal Gäste bewirten könne, so Deutsch. Zudem befürchtet man in der IKG, wie die „Wiener Zeitung“ berichtet, dass Juden und Jüdinnen sich namentlich erfassen lassen müssen, um koscheres Fleisch zu kaufen. Offenbar sei gedacht, dass die IKG eine Liste erstelle, sagt Deutsch, der sich „fast an die Nazi-Zeit erinnert“ fühlt. Er will mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft reden, für die wohl Ähnliches gelten soll.

Waldhäusl sagt, man prüfe „alles, was gesetzlich möglich ist, um das Schächten einzudämmen“. Insbesondere, ob der Bedarf an den Wohnsitz gekoppelt werden könne. Er sehe nicht ein, dass „Wiener nach Niederösterreich fahren und hier Tausende Tiere schächten lassen“.

ÖVP: Keine Registrierung geplant

Am Dienstagabend dann bezog der Klubobmann der ÖVP im niederösterreichischen Landtag Stellung: Es werde niemand registriert werden, der koscheres Fleisch kaufen wolle, sagte Klaus Schneeberger. „Die Regelungen bezüglich Schächten sind im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt“, erläuterte Schneeberger. Nur die Vollziehung obliege den Ländern. So lange das Gesetz nicht geändert werde, „werden wir an einem Erlass arbeiten, der keine Listung etc. zulässt“. Der Klubchef: „Wir werden eine Lösung finden, damit die Bedenken des IKG-Präsidenten nicht eintreten.“

(uw/red./APA)

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