Gernot Blümel: Registrierung beim Schächten "völlig indiskutabel"

APA/AFP/CHARLY TRIBALLEAU
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Jüdisches Leben müsse ohne Einschränkungen gewährleistet werden, reagiert der ÖVP-Kanzleramtsminister auf die Pläne von FP-Landesrat Waldhäusl, Schlachtungen aus religiösen Gründen einschränken zu wollen.

Die Bundesregierung lehnt im Zusammenhang mit der Schächtung von Tieren und der Produktion von koscherem Fleisch die Registrierung von Kunden ab. Es werde zu keiner Einschränkung der Grundrechte kommen, betonte Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Der ÖVP-Minister und Vertraute von Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt damit Plänen des niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Gottfried Waldhäusl entgegen, der diese Woche erklärt hatte, dass er als zuständiger Landesrat Schlachtungen aus religiösen Grünen eindämmen wolle. In einem Schreiben der zuständigen Landesbehörde war zudem von Bedarfsprüfungen bei den Kunden von koscher produziertem Fleisch die Rede.

In der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) interpretierte man dies so, dass Schlachthöfe und koschere Verkaufsstellen künftig Listen ihrer Kunden führen müssen. Nach ersten Medienberichten folgte ein Sturm der Entrüstung. Er vollziehe nur, was ein SPÖ-Vorgänger vorgeschlagen habe, argumentierte Waldhäusl. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellte klar, dass es keine Registrierungen geben werde.

"Bekennen uns zu jüdisch-christlichen Wurzeln"

Nun hält auch die Bundesregierung fest, dass es zu keiner Registrierung von jüdischen Fleischkunden kommen werde. "Wir bekennen uns ganz klar zu unseren jüdisch-christlichen Wurzeln und werden diese auch künftig gegen Eingriffe und Angriffe verteidigen. Wir sehen es als Auftrag und gleichzeitig Selbstverständlichkeit, dass jüdisches Leben in unserem Land in Sicherheit und ohne Einschränkungen gewährleistet ist", sagte Kanzleramtsminister Blümel.

"So lange Sebastian Kurz Bundeskanzler dieser Republik ist, können unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher sein, dass diese Freiheiten und Grundrechte in keinster Weise beschränkt werden. Selbstverständlich ist jede Form der persönlichen Registrierung in diesem Zusammenhang völlig indiskutabel und kommt für uns niemals infrage."

(APA)

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