Kann man die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?

Russian-Austrian soprano singer Anna Netrebko poses for photographers ahead of a news conference in Vienna
Russian-Austrian soprano singer Anna Netrebko poses for photographers ahead of a news conference in Vienna(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Internetportale werben für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft via Investment. Tatsächlich ist die Vergabe von "besonderen" Staatsbürgerschaften undurchsichtig. Die Regierung will künftig gar keine Namen mehr nennen.

"Wie viel kostet eine Staatsbürgerschaft?", fragte das US-Nachrichtenportal "Bloomberg" Ende Juli - unter den Antworten befand sich auch eine Angabe zu Österreich. Knapp 24 Millionen Euro müsse man in die österreichische Wirtschaft investieren, um danach mit einer Staatsbürgerschaft ausgestattet zu werden. Staatsbürgerschaft gegen Investment also. "Wird seit 1985 verkauft", fügte "Bloomberg" an.

Kann man sich also tatsächlich eine der Top-Ten-Staatsbürgerschaften der Welt einfach so kaufen, sollte man ausreichend Geld auf der hohen Kante haben? Genügt ein Anruf beim Bundeskanzleramt oder beim Landeshauptmann des Vertrauens?

Bundesregierung hat Spielraum bei "besonderen" Verleihungen

Ersteres kann man verneinen, auf letztere Frage lautet die Antwort eher: jein. Denn: In Österreich existiert im Staatsbürgerschaftsgesetz mit §10 Absatz 6 eine Verfassungsbestimmung, die der Bundesregierung ein eigenes Ermessen zuspricht, geht es um Menschen, die Österreicher werden wollen. Bestätigt die Bundesregierung, dass "die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt", können gewisse Grundregelungen zur Einbürgerung wegfallen. Ein dauerhafter Wohnsitz in Österreich oder das Abgeben der ursprünglichen Staatsbürgerschaft eines Bewerbers sind dann zum Beispiel keine Bedingungen mehr.

Fremde, die sich mindestens sechs Jahre in Österreich aufgehalten haben, können zudem "aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich" die Staatsbürgerschaft erwerben. Auch das ist im Staatsbürgerschaftsgesetz festgeschrieben. "Außerordentliche Leistungen", definierte die damalige Innenminister Johanna Mikl-Leitner 2014 in einem Ministerratsvortrag, "sind nur solche, die aktuell weit über dem Durchschnitt im jeweiligen Bereich liegen". "Ehrenhalber" dürfte eine Staatsbürgerschaft keinesfalls verliehen werden.

Kriterienkatalog seit 2014

Wer sagt also, wer so eilig Österreicher werden kann? Für den durchschnittlicheren Menschen ist der Erhalt einer Staatsbürgerschaft mit einem Mindestaufenthalt von zehn Jahren und etwa Integrations- und Sprachleistungen immerhin ein Hürdenlauf. Österreichs reguläres Einbürgerungsverfahren gilt als eines der striktesten der Welt.

Formell zuständig sind eigentlich die Landesregierungen - die Bundesregierung muss allerdings eben die "Besonderheit" des Interesses der Republik an einer eingebürgerten Person bestätigen. Die Personen müssen um Verleihung der Staatsbürgerschaft ansuchen; entsprechen die Biografien der Bewerber, kommen sie auf eine Liste, über die der Ministerrat dann abstimmt.

Weil die Vergaberichtlinien davor lange nicht klar gewesen waren, verlautbarte Mikl-Leitner die Kriterien 2014 in ihrem Ministerratsvortrag. "Außerordentlich" sei etwa "bei wirtschaftlichen Leistungen" folgendes Profil:

1. Inhaber einer Firma oder leitende Funktion mit maßgeblichen Einfluss in einem Unternehmen; die Vorstandsmitgliedschaft für sich allein ist nicht ausreichend;

2. hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens;

3. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen am österreichischen Arbeitsmarkt in einem relevanten Ausmaß, insbesondere auch in wirtschaftlich schwachen Regionen Österreichs;

4. maßgebliche, insbesondere bereits getätigte Investitionen oder durchgeführte Projekte des Unternehmens in Österreich; bloße Geldflüsse sind nicht ausreichend;

5. Bekanntheitsgrad des Unternehmens auch im Ausland;

6. Förderung der bi- und multilateralen Außenbeziehungen Österreichs auf dem Wirtschaftssektor[.]

(Vortrag an den Ministerrat, Johanna Mikl-Leitner, 20. Februar 2014)

Wann und wie diese Richtlinien gelten ist freilich Auslegungssache. Mikl-Leitner gab gar an, dass die Kriterien "nicht kumulativ erfüllt werden" müssen - "ein punktuelles, aber überwiegendes Erfüllen der Kriterien im Einzelfall ist ausreichend, wenn diesen eine eine besondere Gewichtung in der Gesamtbetrachtung des Einzelfalles zukommt".

"Transparency": System korruptionsanfällig

Sprich: Ein offizielles Staatsbürgerschaft-durch-Investment-Programm gibt es nicht (Malta oder Zypern betreiben etwa solche offiziellen Systeme). Die Staatsbürgerschaft kann dennoch aufgrund der "außerordentlichen wirtschaftlichen Leistungen" einer Person verliehen werden - offizielle Zahlen, etwa zum Mindest-Investitionsvolumen, gibt es von öffentlicher Seite nicht. Firmen, die sich als Staatsbürgerschaft-Vermittlerdienste zwischen wohlhabenden Personen und Staaten bewerben, geben solche Zahlen sehr wohl an - allerdings nennen sie meist verschiedene Beträge. Versprechen können sie ihren Klienten allerdings nichts, die Regierung kann ganz allein entscheiden.

Die Anti-Korruptions-NGO "Transparency International" (TI) kritisierte diese undurchisichtige österreichische Regelung in der Vergangenheit - sie sei korruptionsanfällig, weil sie Spielräume offenlasse. TI plädierte für ein transparentes Verleihungsverfahren - samt Veröffentlichung der Namen begünstigter Staatsbürger, vorhergehender Stellungnahmen von Ministerien sowie Empfehlungen von Unterstützern.

Erste türkis-blaue Verleihung im Herbst - aber ohne Namen

Wer sind nun also die Leute, die eine derart besondere Staatsbürgerschaft verliehen bekommen? Bekannt sind stets die Fälle von Künstlern oder Sportlern - am bekanntesten ist wohl die Einbürgerung der russischen Opernsängerin Anna Netrebko 2006. In Österreich gab es damals Kritik, weil Netrebko weder Deutsch sprach noch dauerhaft in Wien lebte; in Russland, weil die Sängerin ihre Heimat verrate. (Netrebko beteuerte daraufhin, sie habe keine Absicht, ihre russische Staatsbürgerschaft abzulegen - die österreichische sei für eine Vielreisende wie sie einfach praktischer. Netrebko tat sich auch als Unterstützerin von Präsident Wladimir Putin hervor; sie warb zudem für das Projekt "Neurussland", einen prorussischen Separatistenstaat in der Ukraine.)

Obwohl von 2006 bis 2017 303 derartige Einbürgerungen durchgeführt wurden, gibt es nicht immer Namen. Die rot-schwarze Regierung des damaligen Kanzlers Christian Kern (SPÖ) gab zwei Mal eine Liste mit Namen von Eingebürgerten heraus - im Mai und November 2017. Darauf zu finden waren unter anderem die Opernsängerin Cecilia Bartoli, der Maler Anselm Kiefer und der Drehbuch Uli Brée. Michał Sołowow, polnischer Milliardär und Investor mit 3D-Druckerfirma im Burgenland, war einer der wenigen mit wirtschaftlicher Berufsbezeichnung auf den Listen. Begründungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft waren aber keine angegeben.

Aber auch die Namen der Neo-Staatsbürger wird es künftig nicht mehr geben. Türkis-Blau wird nach der Parlaments-Sommerpause erstmals Staatsbürgerschaften "im besonderen Interesse der Republik" vergeben; welche Menschen so Österreicher werden, wird allerdings nicht bekanntgegeben werden. Das berichtete die Rechercheplattform "Addendum". Die Veröffentlichung würde "nicht mehr gehen", hieß es dazu aus dem Kabinett von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) - aus Datenschutzgründen.

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