Acht Urteile zu Bundespräsidenten-Stichwahl in Villach rechtskräftig

PROZESS WEGEN FALSCHER BEURKUNDUNG UM BP-STICHWAHL STARTET IN KAeRNTEN
PROZESS WEGEN FALSCHER BEURKUNDUNG UM BP-STICHWAHL STARTET IN KAeRNTENAPA/GERT EGGENBERGER
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Acht der insgesamt zehn Urteile im Strafprozess zu Unregelmäßigkeiten bei der Präsidenten-Stichwahl sind rechtskräftig, zwei Wahlbehörden-Mitglieder gehen in Berufung.

Nach dem ersten Strafprozess zu Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 sind acht der insgesamt zehn Urteile des Landesgerichts Klagenfurt rechtskräftig. Wie das Gericht am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, berufen nur noch zwei Wahlbehörden-Mitglieder von SPÖ und FPÖ gegen ihre Verurteilung.

Der Prozess war am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt mit hohen Geldstrafen, einer bedingten Haftstrafe und einem Freispruch zu Ende gegangen. Verantworten mussten ich neben einem Abteilungsleiter auch der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) sowie acht weitere Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach.

Der Abteilungsleiter war nicht Mitglied der Wahlbehörde, hatte aber trotzdem gemeinsam mit Mitarbeitern Briefwahlkarten ausgezählt - und das auch noch zu früh. Die restlichen Angeklagten hatten daraufhin mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie bei der Auszählung anwesend gewesen seien - lediglich eine Beisitzerin der FPÖ hatte einen Aktenvermerk verlangt, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Das hatte ihr vergangene Woche auch den Freispruch eingebracht. Der Abteilungsleiter fasste fünf Monate bedingte Haft und 14.000 Euro Geldstrafe aus, Albel ebenfalls 14.000 Euro Geldstrafe, die anderen Angeklagten Strafen in Höhe von 5400 und 9000 Euro.

Insgesamt hatten fünf Angeklagte direkt nach der Verhandlung Rechtsmittel angemeldet, drei von ihnen haben diese aber zurückgezogen. "Nach Ausfertigung des Urteils und Einlangen der Rechtsmittel werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zur Entscheidung vorgelegt werden", hieß es in der Aussendung des Landesgerichts Klagenfurt.

(APA)

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