Im Innenministerium ist man grundsätzlich für eine Veröffentlichung der Namen von Personen, die "im besonderen Interesse der Republik" eingebürgert wurden. Man versuche, die Regelung von Rot-Schwarz aufrechtzuerhalten.
Im Innenministerium ist man grundsätzlich dafür, dass die Namen jener Personen, denen die Staatsbürgerschaft im Eilverfahren verliehen wird, veröffentlicht werden. Allerdings sehe man derzeit "keine tragfähige rechtliche Grundlage" dafür, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Man sei aber - "wenn das einhellige Meinung der Bundesregierung ist" - jederzeit bereit dazu, eine solche zu schaffen. Zuvor hatte es geheißen, die Regierung könne aus Datenschutzgründen die Namen der Personen nicht veröffentlichen.
Im Fall jener Namen, die im Vorjahr veröffentlicht wurden, sei dies über eine Art Ausnahmegenehmigung geregelt worden, hieß es darüber hinaus am Mittwochnachmittag aus dem Innenressort. Damals habe man einzeln die Zustimmung der Betroffenen eingeholt.
"Wir werden jetzt überprüfen lassen, ob dieser Weg noch gangbar ist", so der Sprecher, der auf eine veränderte Rechtslage durch die Datenschutzgrundverordnung verwies. Grundsätzlich sei man im Ressort aber der Meinung, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden sollte, aufgrund derer die Namen jener Personen veröffentlicht werden können, die "im besonderen Interesse der Republik" in Eilverfahren eingebürgert werden.
(APA)