Eurofighter: Ermittlungen um zwei Personen ausgeweitet

THEMENBILD: EUROFIGHTER IM FLIEGERHORST HINTERSTOISSER
THEMENBILD: EUROFIGHTER IM FLIEGERHORST HINTERSTOISSERAPA/HARALD SCHNEIDER
  • Drucken

Bei einem Offizier und seinem Sohn bestehe der Verdacht auf Geldwäsche und falsche Zeugenaussage.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen zur Causa Eurofighter ausgeweitet. Konkret geht es um zwei neue Beschuldigte, berichtet das Nachrichtenmagazin "News", das sich auf Recherchen der Internet-Plattform "Addendum" stützt: einen ehemaligen Bundesheeroffizier und Unternehmer sowie dessen Sohn, einen IT-Unternehmer. Es besteht der Verdacht auf Geldwäsche und der falschen Zeugenaussage.

In den 1980er-Jahren war der einstige Offizier auch Leiter des Referats Wehrtechnik im Verteidigungsministerium, bevor er angeblich aus Ärger über den Kauf der "Saab Draken"-Abfangjäger aus dem Bundesheer ausschied. 2002 habe er sich für den Kauf der Eurofighter eingesetzt und Hersteller EADS dahingehend beraten. In einem Lobbying-Konzept soll es heißen, der Mann habe direkte Kontakte und Einfluss auf die ÖVP.

"Eingesetzt, dass Republik weltbestes Kampfflugzeug kauft"

Die Staatsanwaltschaft hegt nun den Verdacht, der einstige Offizier sei in Zusammenhang mit den Eurofighter-Gegengeschäften auch in Geldwäsche verwickelt gewesen und könnte falsche Zeugenaussagen gemacht haben. Auch dessen Sohn wird als Beschuldigter angeführt. Im Detail sind die Vorwürfe nicht bekannt. Die Anklagebehörde stützt sich aber auf mehrere fragwürdige Zahlungen.

Der Offizier bestritt im Ö1-"Morgenjournal" die Vorwürfe: "Richtig ist, dass ich mich redlich und intensiv eingesetzt habe, dass die Republik Österreich das weltbeste Kampfflugzeug kauft. Was ich ganz klar sagen kann ist, dass ich in dieser Zeit niemals mit irgendjemand auf der Beschafferseite Kontakt aufgenommen habe, geschweige denn, dass ich versucht hätte irgendjemanden zu beeinflussen."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.