Kassen drohen Regierung mit Klage

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Hauptverbandschef (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Hauptverbandschef Biach hält die Ausgabenbremse für verfassungswidrig.

Wien. Alexander Biach, der aus dem ÖVP-Wirtschaftsbund stammende Hauptverbandschef, stellte am Wochenende eine Klage gegen die Bundesregierung in den Raum. Konkret geht es um die Anfang Juli beschlossene „Ausgabenbremse“, die den Hauptverband zu massiven Einsparungen zwingt.

Biach verwies dazu im „Kurier“ auf ein ihm vorliegendes Rechtsgutachten. Demnach greife die Kostenbremse „in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Kern“ der Selbstverwaltung ein. Und hier will Biach rechtlich den Hebel ansetzen, um die Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen zu Fall zu bringen.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte sowie Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen. Auch befristete Verträge dürfen nur bis Ende 2019 verlängert werden. ÖVP und FPÖ begründen die Anfang Juli überraschend beschlossene Maßnahme damit, dass im Vorfeld der Kassenreform überbordende Ausgaben verhindert werden sollen.

„Rechtlich äußerst bedenklich“

Der Wiener Verfassungsrechtler Michael Potacs bestätigt dem Hauptverband nun in einem Gutachten, dass die Kostenbremse aus mehreren Gründen „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ sei. Auch andere Verfassungsexperten hatten sich zuvor ähnlich zu diesem Thema geäußert. Biach fordert ÖVP und FPÖ deshalb auf, die Ausgabenbremse wieder zurückzunehmen. „Sonst sind wir als Vertreter der Selbstverwaltung dazu gezwungen, den Gang zum Höchstgericht anzutreten“, sagte der Hauptverbandschef.

Allerdings schwächte Biach am Sonntag nach Erscheinen des Zeitungsartikels die Klagsdrohung gegen die Regierung wieder ab, der Konfrontationskurs gegen die Bundesregierung wurde deutlich abgemildert. Eine Verfassungsklage könne zwar Klarheit schaffen, realistischerweise aber erst in eineinhalb Jahren, erklärte Biach in einer Aussendung. „Solange können unsere Versicherten nicht warten.“ Er hofft daher auf ein Ende der Kostenbremse mit Inkrafttreten der Kassenreform im Jahr 2019, erklärte er.

Kinderambulanz eingespart?

Laut dem Hauptverbandschef bedroht die Kostenbremse unter anderem die Errichtung einer Kinderambulanz in Wien, den Ärztevertrag in der Steiermark und die Chefarzt-Nachbesetzung in Kärnten. Deshalb appelliert Biach an die Bundesregierung, von der im Gesetz bereits verankerten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Kostenbremse außer Kraft zu setzen, sobald die mit der Sozialversicherungsreform geplanten neuen Gremien im 1. Halbjahr 2019 handlungsfähig sind. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2018)

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