Der österreichische Gesetzesvorschlag werde gründlich analysiert, heißt es aus Brüssel. Mehrere Experten haben bereits gemahnt, dass das Vorhaben EU-rechtswidrig sei.
Die EU-Kommission prüft noch, ob die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland mit dem Unionsrecht kompatibel sei. Bisher gebe es dazu nur einen Gesetzesvorschlag und der werde gründlich analysiert, teilte eine Sprecherin der Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Wenn die Analyse abgeschlossen sei, werde dies bekanntgegeben.
2016 wurden in Österreich rund 4,77 Milliarden Euro an Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag für zwei Millionen Kinder ausbezahlt. Das entspricht einem Anteil von sechs Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. 291 Millionen Euro davon gingen an die 130.000 Kinder, die im Ausland gemeldet waren. Für diese will die schwarz-blaue Regierung die Familienbeihilfe an die dortigen Lebenskosten anpassen. Dadurch hofft die Regierung auf Einsparungen von 114 Millionen Euro.
Experten halten das Vorhaben jedoch für EU-rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte immer erklärt, dass es zu keiner Diskriminierung von EU-Bürgern kommen dürfe und für gleiche Beitragszahlungen auch Anspruch auf gleiche Leistungen bestehen müsse. Dieses Prinzip verfolgte bisher auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Rechtsprechung. Die Kommission könnte Österreich vor dem EuGH klagen, sollte die Indexierung beschlossen werden. Zuletzt hatte sich der eigentlich noch für vor dem Sommer angekündigte Gesetzesbeschluss aber verzögert.
(APA)