Hausdurchsuchung im BVT war nicht rechtmäßig

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Das Oberlandesgericht Wien gibt den Beschwerden der Beschuldigten recht. Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführte Hausdurchsuchung sei nicht rechtmäßig gewesen.

Der lang erwartete Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) zu den Hausdurchsuchungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Ende Februar ist am Dienstag eingelangt. Dort kommt man zu dem Schluss: Der Beschwerde wird stattgegeben, die Hausdurchsuchung wird als nicht rechtmäßig erklärt.

Das OLG hob alle Bewilligungen der Hausdurchsuchung im BVT selbst auf sowie in drei Fälle die Bewilligungen zur Durchsuchung der Wohnorte. Nur bei einem Beschuldigten billigte das Gericht die Durchsuchung des Wohnortes.

Nicht verhältnismäßig

Nach Ansicht des OLG gab es bei den Bewilligungen teilweise eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Es wäre auch möglich gewesen, die Beweismittel auf einem anderen Weg als durch die Durchsuchung - nämlich durch Amtshilfe - beizuschaffen, meint das OLG.

Nur, wenn sich schlüssige Anhaltspunkte finden würden, dass die Behörde (also das BVT) das Gericht oder die Staatsanwaltschaft nicht unterstützen kann oder nicht will, könnte ein Ersuchen um Amtshilfe nicht denselben Ermittlungserfolg erzielen wie eine Hausdurchsuchung.

Wörtlich heißt es im Beschluss des OLG: "Da [...] die Amtshilfe im Sinne des § 76 StPO nicht nur auf Grund des Umstandes [möglich war], dass [...] es im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Journalrichter auch an aktenmäßigen Anhaltspunkten mangelte, dass im Falle eines Amtshilfeersuchens die ersuchte Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen werde oder könne, erweist sich fallbezogen der Eingriff in den Wirkungsbereich einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Behörde durch gerichtlich bewilligte Anordnung der Durchsuchung – mag auch das prozessuale Zwangsmittel der Durchsuchung bei einer Behörde nicht explizit im Gesetz ausgeschlossen sein –, als nicht verhältnismäßig."

Zweiter Rückschlag

Mehrere Personen hatten Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen eingelegt - sowohl gegen die Vorgehensweise als auch gegen den Umfang der beschlagnahmten Gegenstände.

Die Entscheidung des OLG ist der zweite Rückschlag für das Innenministerium in der Causa BVT. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verfügten drei Suspendierungen rund um die Ermittlungen im BVT - allen voran von Leiter Peter Gridling - als unrechtmäßig erkannt und deshalb aufgehoben.

Gridling ist mittlerweile damit beauftragt, das BVT zu reformieren - sehen sich die Verfassungsschützer doch immer wieder mit Berichten darüber konfrontiert, dass ausländische Geheimdienste das Vertrauen verloren hätten und nicht mehr mit ihnen zusammenarbeiten wollen.

Wie die "Presse" mehrfach berichtete, sollen bei der Hausdurchsuchung im BVT chaotische Zustände geherrscht haben, wahllos Daten eingepackt worden sein - darunter auch Daten von ausländischen Diensten und zu aktuellen Fällen. Außerdem wurde die Hausdurchsuchung mit der Möglichkeit der Fernlöschung von Daten begründet - das ist so technisch allerdings nicht möglich. Auch auffallend war, dass die Hausdurchsuchung eine Woche lang in Abstimmung mit dem Innenministerium vorbereitet wurde - die Bewilligung dafür wurde allerdings spontan von einem Journalrichter in der Nacht eingeholt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Innenpolitik

VfGH: Kickl muss BVT-U-Ausschuss weitere Aktenteile vorlegen

Der Verfassungsgerichtshof hat zugunsten von SPÖ, Neos und Liste Pilz entschieden: Das Innenministerium muss den sogenannten Kabinettsakt nachliefern.
Justizminister Josef Moser bei einer am heurigen Forum Alpbach gegebenen
premium

BVT-Affäre: Kommen neue Regeln für Ermittler?

Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung in Büros und Wohnungen von Verfassungsschützern machen Experten brisante Vorschläge zur Verbesserung der Behörden-Organisation. Indessen wird der fallführenden Oberstaatsanwältin die Missachtung eines Auftrags ihrer Vorgesetzten vorgeworfen.
Innenpolitik

BVT: Leitende Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauchsverdachts angezeigt

Die für die Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zuständige Staatsanwältin wurde angezeigt.
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KICKL
Innenpolitik

Kickl: „Ich habe Recht, Sie haben Unrecht“

Parlament. Die Opposition scheitert mit ihrem Misstrauensantrag gegen den Innenminister wegen der BVT-Affäre.
Innenminister Kickl muss sich neuerlich vor dem Parlament verantworten.
Innenpolitik

BVT-Sondersitzung: "Kickl war zu jedem Zeitpunkt informiert"

Die SPÖ glaubt, dass Innenminister Herbert Kickl "Drahtzieher" der rechtswidrigen Hausdurchsuchung im BVT sei und bat das Parlament zur Sondersitzung. Kickl verteidigte seine Arbeit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.