Am Beispiel Fall Maurer: Sexistische Internet-Nachrichten und das Dilemma des Gesetzgebers

GERICHTSVERHANDLUNG WEGEN UeBLER NACHREDE: MAURER / WINDHAGER
GERICHTSVERHANDLUNG WEGEN UeBLER NACHREDE: MAURER / WINDHAGERAPA/HANS PUNZ
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Die Ex-Grünen-Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer ist in Eigenregie gegen einen Mann vorgegangen, der ihr - laut ihrem dringenden Verdacht - sexistisch-obszöne Facebook-Nachrichten geschickt hat. Der Fall stürzt die Rechtspolitik in ein Dilemma.

Es waren ziemlich obszöne Nachrichten, man könnte auch sagen: sehr derbe und entwürdigende sexuelle Angebote und Fantasien, die am 29. Mai via Messenger-Dienst vom Facebook-Account eines Wiener Bier-Shops abgeschickt wurden. Adressatin war die frühere Grünen-Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer.

Die Botschaften, die an sie gingen, waren auf sozialen Netzwerken ursprünglich nicht öffentlich einsehbar. Genau an diesem Hebel setzte die Ex-Politikerin an: Sie machte diese Botschaften auf Twitter öffentlich.

Gegenoffensive durch promptes Aufdecken 

Und damit auch den - wie für sie außer Frage stand und steht - Verfasser ("Bin hundert Prozent sicher, dass er es war"). Nämlich den 40-jährigen Bier-Shop-Inhaber L. Mehr noch: Sie veröffentlichte die Adresse des Bier-Shops bzw. Bierlokals (man kann dort sowohl Bier kaufen als auch Bier verkosten) und sogar die Öffnungszeiten - inklusive der Anregung an die Twitter-Öffentlichkeit, sich bei dem Mann zu erkundigen, warum er Frauen belästige.

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