Abschiebung: Keine Ausnahme für Lehrlinge

In vielen Branchen fehlen Lehrlinge – Asylwerber dürfen ihre Ausbildung trotzdem nicht beenden.
In vielen Branchen fehlen Lehrlinge – Asylwerber dürfen ihre Ausbildung trotzdem nicht beenden. (c) REUTERS (Stephane Mahe)
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Entgegen ursprünglichen Ankündigungen dürfen abgelehnte Asylwerber ihre Lehre nun doch nicht beenden.

Wien. Ende August hatte die Regierung die Möglichkeit abgeschafft, dass Asylwerber eine Lehre beginnen können. Gleichzeitig war aber versichert worden, dass jene, die jetzt eine Lehre machen, die Ausbildung abschließen können – auch bei negativem Asylbescheid. Das ist jetzt nicht mehr der Fall: Am Mittwoch verkündeten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, dass es keine Ausnahmen geben werde. Bei einem negativen Asylbescheid wird sofort abgeschoben. Lediglich die Gerichte könnten einen „humanitären Aufenthalt“ genehmigen.

Die Grundlage für diese Entscheidung kommt aus dem Innenministerium. In einem internen Arbeitspapier werden mehrere Optionen für ein Bleiberecht erörtert und allesamt als nicht tauglich befunden. „Jede Sonderlösung für Lehrlinge, die ein gesichertes Bleiberecht bis zum Ende des Lehrverhältnisses enthält, wäre ein Präzedenzfall, der weitere Forderungen für Ausnahmen nach sich ziehen würde“, lautet die Begründung. So wäre es schwer zu rechtfertigen, warum dann nicht auch Menschen in anderen Ausbildungsverhältnissen wie Schule und Universität ein Bleiberecht erhalten.

Kurz betonte, die Regierung habe eine „akkordierte Regelung“ gefunden, Asyl von der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu trennen. Dafür soll künftig ein eigener Aufenthaltstitel für Lehrlinge geschaffen werden. Konkret kündigte die Regierung an, Jugendlichen, die in Österreich einen Pflichtschulabschluss machen dürfen, die Möglichkeit zu geben, auch eine Lehre zu absolvieren. Dies soll Teil eines Zuwanderungs-Paketes sein, das am Mittwoch beschlossen wird und das u.a. auch die Regionalisierung der Mangelberufsliste bringen soll.

Entscheidung ist umstitten

Die Möglichkeit für jugendliche Asylwerber, noch vor Abschluss des Asylverfahrens eine Lehre zu beginnen, wird laut Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) „mit dem heutigen Tag“ (Mittwoch, Anm.) auslaufen.

Die Entscheidung der Regierung ist umstritten. Nicht nur die Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen hatten sich für ein Bleiberecht für Lehrlinge stark gemacht, sondern auch wesentliche Kräfte in der ÖVP – vor allem im Wirtschaftsbund und in den Ländern. Dementsprechend bedauerte der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, die nun gefundene Regierungslinie. Die Entscheidung scheine aber vonseiten des Innenministeriums unumkehrbar zu sein. Die Wirtschaftskammer werde sich mit aller Kraft darauf konzentrieren, sowohl betroffene Betriebe als auch die Lehrlinge beim Beschreiten des Rechtsweges und der Beeinspruchung von negativen Bescheiden individuell zu beraten.

Auch die ÖVP-Landeschefs Markus Wallner (Vorarlberg), Wilfried Haslauer (Salzburg) und Thomas Stelzer (Oberösterreich) übten Kritik: Er sei „enttäuscht, dass für Asylwerber, die sich derzeit in einer Lehrausbildung befinden, keine Lösung mit Hausverstand gefunden wurde“, sagte etwa Stelzer.

„Bösartige Ideologie statt Vernunft“

Erzürnt reagierte Rudi Anschober. Der grüne Landesrat aus Oberösterreich hatte sich mit seiner Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ für eine Regelung im Sinne der Flüchtlinge stark gemacht. Die Entscheidung sei „feig und ein Wortbruch“, so Anschober. Eine „bösartige Ideologie“ gehe vor einer „Lösung der Vernunft“. (APA/red.)

AUF EINEN BLICK

Asylwerber in Ausbildung. Bisher durften junge Asylwerber eine Lehre in Mangelberufen beginnen. Diese Möglichkeit hat die Regierung nun abgeschafft. Lehrlinge, die einen negativen Asylbescheid erhalten, dürfen ihre Ausbildung nun auch nicht mehr abschließen und sollen sofort abgeschoben werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2018)

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