Sozialministerin Hartinger-Klein: Die Ende 2018 auslaufende Verordnung läuft weiter.
Die Bezieher der Mindestsicherung werden auch im kommenden Jahr weiter über die Krankenversicherung versichert sein. Sie habe eine Verlängerung der entsprechenden Verordnung veranlasst, gab Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Freitag bekannt.
Bisher wurden die Mindestsicherungs-Bezieher durch eine Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen. Ursprünglich war die Regelung an das Vorhandensein einer Bund-Länder-Vereinbarung über die Leistungen der Mindestsicherung gebunden. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung wurde die Verordnung für zwei Jahre (bis Ende 2018) verlängert, so das Ministerium.
Würde der Versicherungsschutz wegfallen, dann wären für die Betroffenen (wie vor dem Jahr 2010) wieder die Länder in ihrer Kompetenz als Sozialhilfeträger für die gesundheitliche Versorgung zuständig.