BVT-Ausschuss: Weitere Interventionen aus Kickls Kabinett

Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung(c) Clemens Fabry (Presse)
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Ticker Nachlese Der Leiter des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung beklagte im BVT-Untersuchungsausschuss Interventionen aus Kickls Kabinett. Der Sicherheitsbeauftragte des BVT sagte nicht viel, und das nur widerwillig.

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre sind heute und morgen Mitarbeiter des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) geladen, die die umstrittene Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung durchgeführt haben. Zunächst übte Andreas Wieselthaler, Leiter des BAK, deutliche Kritik an der Hausdurchsuchung im BVT. Als zweite Auskunftsperson beantwortete - wenn auch widerwillig - der Sicherheitsbeauftragte des BVT, Thomas T., die Fragen der Abgeordneten.

Gecoachte Beamte

Als letzter Zeuge für heute wurde ein EGS-Beamter, Gernot S. befragt. Er war bei der Hausdurchsuchung im Büro der Leiterin der Extremismusreferats dabei. Er habe die Anweisung gehabt, nur E-Mails sicherzustellen, die den Namen des BVT-Vizechefs enthalten. Es dürften aber auch noch andere mitgenommen worden sein. Warum, konnte S. sich nicht erklären.

Er sei mit allen anderen EGS-Beamten, die beim U-Ausschuss geladen seien, bei einem Coaching gewesen. Dies hätten Experten in Vernehmungstechnik der Sicherheitsakademie (gehört zum BMI) gehalten. Es sei aber nicht abgesprochen worden, dass EGS-Chef Preiszler geschützt werden sollte. 

Wieselthaler beklagt Kickl-Interventionen

Als erste Auskunftsperson am heutigen Dienstag beklagt der BAK-Leiter Wieselthaler, dass ein Kabinettsmitarbeiter aus dem des Innenministers Kickl (FPÖ) einen seiner Mitarbeiter nach der Hausdurchsuchung angerufen und interveniert hat. Der offizielle Dienstweg wäre gewesen, ihn, Wieselthaler, als Chef anzurufen.

"Wie soll ich da das Amt in einer Vernunft führen, wenn es hier parallele Interventionen geht", sagt BAK-Chef Wieselthaler zu den Interventionen aus Kickls Kabinett. Kabinettsmitarbeiter Udo Lett (der auch Zeugen an die Justiz heranführte) hat einen BAK-Mitarbeiter angerufen, dieser sollte weitere für die BVT-Ermittlungen rekrutieren. Lett hätte, genauso wie Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenressorts, im November im U-Ausschuss befragt werden sollen, beide sagten zuerst ab, aber nachdem die Opposition eine genaue Begründung verlangte, wieder zu.

EGS nicht geeignet

Indirekt kritisierte Wieselthaler das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es hätte schon früher Sicherstellung von Daten im BVT gegeben. Razzien so wie jene am 28. Februar, seien aber bisher nicht nötig gewesen. Dafür gäbe es das Mittel der Amtshilfe. "Es ist nicht notwendig, eine Hausdurchsuchung durchzuführen, wenn man auf die Kooperation setzen kann", sagt Wieselthaler.

Auch bei der Hausdurchsuchung am 28. Februar hatten BVT-Beamte Kooperation und Hilfe bei der Sicherstellung angeboten. Das wurde aber von den EGS-Beamten ebenso abgelehnt wie von den meist anwesenden Staatsanwälten - und so wurden auch Daten mitgenommen, die eigentlich nicht beschlagnahmt hätten werden sollen. Dabei sei die EGS nicht die geeignete Abteilung für die Durchsuchung gewesen. Hätte das BAK die Hausdurchsuchung durchgeführt, hätte er sich viel umfangreicher vorbereitet, vor allem im Bereich IT. Aber eine BAK-Hausdurchsuchung hätte man sich wohl ersparen wollen, spekuliert Wieselthaler.

Die Polizeieinheit BAK wurde laut Opposition bewusst aus den Ermittlungen zum BVT herausgehalten. Warum das so war, könne Wieselthaler auch nicht genau beantworten. Das sei Aufgabe der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss.

Neue Verhaltungsregeln für Hausdurchsuchungen

Nach Wieselthaler ist Thomas T. als Auskunftsperson geladen, er ist Sicherheitsbeauftragter im BVT. Viele Fragen beantwortet er nur widerwillig, und beruft darauf, keine sicherheitsrelevanten Informationen preisgeben zu dürfen.

Dann erfahren die Abgeordneten von T. doch, dass es nach der für illegal erklärten Hausdurchsuchung im BVT neue Verhaltensregeln für solche Fälle gibt. Demnach würde die Polizei künftig keine zentralen Zutrittskarten mehr erhalten und nicht in die Sicherheitszentrale vorgelassen. Auch zentrale Zutrittskarten würden nicht mehr an die Beamten ausgehändigt. Bloß mündliche Hausdurchsuchungsbefehle würden nicht mehr akzeptiert.

Zu Beginn der Hausdurchsuchung am 28. Februar war Thomas T. nicht im BVT, sondern im Innenministerium. Erst nachdem er die Leiterin der Rechtsabteilung, Michaela K., über die Razzia informierte, kehrte er in die Rennwegkaserne zurück. Über das von anderen Kollegen teils scharf kritisierte Auftreten der an der Hausdurchsuchung beteiligten Beamten konnte T. daher keine Angaben machen. Bestätigt hat Thomas T. allerdings, dass die beiden Kollegen in der Sicherheitszentrale etwa eine halbe Stunde lang ihren Aufgaben nicht nachgehen durften: "Hätten wir einen Alarm bekommen, hätten die beiden nicht reagieren dürfen."

Danach wechseln die Fraktionen im U-Ausschuss gewissermaßen die Perspektive: Mit Gernot S. kommt ein EGS-Beamter zu Wort. Er soll an Sicherstellungen im Büro der Leiterin des Extremismusreferats im BVT beteiligt gewesen sein, wo auch teils heikle Papierakten von EGS-Beamten durchgeschaut worden sein sollen.

Am Mittwoch geht es mit dem FPÖ-nahen EGS-Chef Wolfgang Preiszler weiter - dessen Vorgehen BVT-Mitarbeiter zuletzt als rüde und unprofessionell bezeichnet hatten.

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