Lett und Goldgruber hatten sich wegen einer Konferenz im November entschuldigt. Nun haben sie doch wieder zugesagt.
Nachdem zwei hochrangige Mitarbeiter des Innenministeriums ihre Anfang November geplante Zeugenbefragung im BVT-Untersuchungsausschuss abgesagt haben, haben die Abgeordneten vom Ministerium eine genaue Begründung gefordert. Die Frist dafür endete am Dienstag um 13.00 Uhr. Kurz vor Beginn der zweiten Zeugenbefragung kam dann die Nachricht aus dem Innenministerium: Udo Lett und Peter Gooldgruber werden doch vor dem U-Ausschuss aussagen. Zuvor wurde im Ausschuss noch Andreas Wieselthaler befragt, der Leiter des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK).
Peter Goldgruber, der Generalsekretär des Innenressorts, und Udo Lett vom Ministerbüro hatten dem Ausschuss am 10. September mitgeteilt, wegen einer Dienstreise in die USA Anfang November nicht kommen zu können. Sie baten daher um einen neuen Termin. Begründet wurde das mit einem amerikanisch-europäischen Ministertreffen am 6. und 7. November in Washington.
SP-Fraktionsführer Jan Krainer meldete am Dienstag vor Beginn des U-Ausschusses Zweifel an dieser Begründung an. Er verwies darauf, dass die fragliche Konferenz laut Kanzleramt am 8. und 9. November stattfinde. Die SPÖ befürchtet, dass damit die vom Ausschuss geplante aufsteigende Zeugen-Hierarchie bis hinauf zu Innenminister Kickl durchbrochen wird. Kickl ist nämlich für Ende November geladen und sollte eigentlich erst im Anschluss an seine Mitarbeiter aussagen.
Sollte sich die Befragung von Goldgruber und Lett tatsächlich verzögern, dann will Peter Pilz (Liste Pilz) auch einen neuen Termin für Kickls Befragung finden. FP-Fraktionschef Hans-Jörg Jenewein wollte die Causa nicht kommentieren. Er meinte im Vorfeld der Sitzung nur, er könne die Terminplanung des Ministerbüros nicht kommentieren. Lett und Goldgruber sollen zum Zustandekommen der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aussagen.
Zum Auftakt der Sitzung am Dienstag war u.a. Andreas Wieselthaler vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geladen. Seine Behörde war, wiewohl an und für sich für solche Fälle zuständig, in die Hausdurchsuchung im BVT nicht involviert.
(APA)