Bei Fortsetzung des Korruptionsprozesses zeigte sich der Angeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser angriffslustig.
Wien. Von „Absurditäten der Anklageschrift“, von etlichen „Punkten in der Anklageschrift, die mit der Realität nichts zu tu haben“, von „falschen Behauptungen der Staatsanwälte“ war am Dienstag, bei Fortsetzung des Buwog-Prozesses, die Rede. Es war ausgerechnet der Hauptangeklagte, der da so angriffslustig aus der Sommerpause in den Gerichtssaal zurückkehrte: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Seit Jahren würde man ihm „ein Konto andichten“. Und behaupten, dorthin sei heimlich ein Teil der Buwog-Provision geflossen. Und überhaupt: Das Verfahren, im September 2009 begonnen, gehe schon ins zehnte Jahr. Ob die beiden Verteidiger Manfred Ainedter und Norbert Wess den Ex-Politiker derart munitioniert haben, ist nicht überliefert. Tatsache ist, dass Grasser in der Schlussphase seiner tagelangen Einvernahme eine Botschaft streuen möchte: Er werde blindlings und zu Unrecht verfolgt.
Freilich ließ sich Richterin Marion Hohenecker nicht davon abhalten, alte Einvernahmeprotokolle Absatz für Absatz durchzugehen. Das ist legitim, aber bei kaum einem anderen Prozess wird das so ausführlich erledigt. Aus Justizkreisen heißt es dazu, das Urteil werde am Ende so oder so angefochten. Bei Freispruch von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei Schuldspruch von Grasser. Also wappne sich der Schöffensenat mit extensiver Verhandlungsführung gegen den Vorwurf, man sei über irgend einen Punkt „drübergefahren“.
Hochzeitstag (fast) vergessen
Und wenn nun auch erneut das „Schwiegermuttergeld“ (500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota zur Veranlagung bekommen haben will) durchgekaut wurde, blieb schlussendlich Zeit zum Schmunzeln: Grasser wusste seinen Hochzeitstag (22. Oktober 2005) nicht mehr exakt. Er gab den 21. Oktober an. Die Richterin half ihm auf die Sprünge. „Ah ja, danke“, lächelte Grasser verlegen. Fortsetzung: Heute, Mittwoch. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2018)