"Vertrauensgrundlage fehlt": Grasser spricht nicht mit Staatsanwälten

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser (l.) mit Anwalt Norbert Wess. Im Hintergrund die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart.
Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser (l.) mit Anwalt Norbert Wess. Im Hintergrund die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart.APA/ROLAND SCHLAGER/APA-POOL
  • Drucken

Ticker Verhandlungstag 50 „Standardsatz, Herr Staatsanwalt.“ Ex-Finanzminister Grasser nahm vor Gericht von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch. Denn: Die Staatsanwaltschaft sei „nicht an der Wahrheit interessiert“. Fragen gestellt wurden trotzdem – und ein Wortgefecht ausgetragen.

Der 50. Tag des Korruptionsverfahrens rund um die Affären Buwog und Terminal Tower bot den Oberstaatsanwälten Gerald Denk und Alexander Marchart die erste Gelegenheit, ihre Fragen an Karl-Heinz Grasser zu richten. Allerdings: Der frühere Finanzminister wollte mit ihnen „kein Gespräch führen“, da das Ermittlungsverfahren gegen ihn teils rechtswidrig geführt worden sei und die Ermittler „Druck" auf andere ausgeübt hätten, verwies er darauf, dass ein Staatsanwalt dem mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gesagt haben soll: „Liefern Sie mir den Grasser, es wird Ihr Schaden nicht sein.“ Außerdem habe Richterin Marion Hohenecker ihn seit 19. Juni ohnedies sehr penibel befragt.

Das bedeutet: Die Staatsanwälte richteten ihre Fragen dennoch an Grasser – und hörten von diesem: „Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren aus meiner Sicht einseitig und teilweise rechtswidrig geführt; Sie waren meiner Meinung nach nicht an der Wahrheit interessiert, haben Druck auf andere ausgeübt, den Grasser zu liefern, daher fehlt mir jegliche Vertrauensgrundlage, Ihre Fragen zu beantworten und ich nehme mein Recht auf Entschlagung in Anspruch." Oder, in verkürzter Version: „Standardsatz, Herr Staatsanwalt.“

>>> Dossier: Der Grasser-Prozess [premium]

Denk und Marchart fragten ungerührt weiter: Warum die oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Terminal Tower einzogen? In welchen Dingen Grasser vom Zweitangeklagten Walter Meischberger zu seiner Zeit als Finanzminister beraten wurde? Wie er unterschreibe? Wie die Privatisierung der rund 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 abgelaufen sei? Bei letzterem Punkt interessierte die Staatsanwälte vor allem die Rolle des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech. Denn: Er war einst Vorsitzender des Buwog-Aufsichtsrats, saß in der Vergabekommission im Finanzministerium, die der US-Investmentbank Lehman Brothers den Auftrag zur „Buwog-Privatisierung“ erteilte und war Makler der Immofinanz, die als Teil des „Österreich-Konsortiums“ die Ausschreibung gewann.

Der Ex-Minister antwortete mit dem „Standardsatz“ –  allzu lange musste er auf die zwölf Buchstaben dann aber doch nicht zurückgreifen. Denn: Am Nachmittag stellten Denk und Marchart ihre Fragen ein und kündigten an, erst dann weitere zu stellen, wenn die Protokolle von Grassers Aussagen in der Hauptverhandlung vorliegen.

Verbales Scharmützel

Zuvor aber gab es noch ein Wortgefacht. So gab sich Grassers Verteidiger Norbert Wess als „kein Fan der Folien der Staatsanwaltschaft“ zu erkennen, auf denen Termine zusammengeführt und farblich unterlegt waren. Denn: „Da ist etwa ein Viertel aus dem Akt", der Rest sei „eine eigenständige Kreation", kritisierte Wess. Nach einer ungewohnt lauten Intervention von Richterin Hohenecker, bekundete Staatsanwalt Marchart: Man habe „überhaupt nichts dagegen, es zum Akt zu nehmen". Nachfrage: „Verteidigung, hätten Sie es gerne in Farbe?"

Den Abschluss des 50. Verhandlungstages bildete sodann Grassers „Standardsatz Nummer zwei“. Er betraf die Privatbeteiligtenvertreter der Republik und der CA Immo. Sein Inhalt: Er, Grasser, habe seine Funktion als Finanzminister „nie missbraucht“ – auch nicht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen oder der Einmietung in den Terminal Tower. Daher habe er auch nicht vor, den Vertretern Antworten zu geben.

Die Vorwürfe auf einen Blick

Causa Buwog: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (9,6 Millionen Euro). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – geflossen über Umwege auf diverse Konten. Die Zahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist die Frage: Hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern? Und: Teilten sich Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und der Lobbyist Peter Hochegger die Provision auf?

Causa Terminal Tower: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, lediglich Peter Hochegger legte ein Teilgeständnis ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Parteispenden-Affäre: Richterin Marion Hohenecker hat entschieden, dass Korruptionsverfahren um die Causa „schwarze Kassen“ auszuweiten. Diese „Kassen“ sollen einst von Hochegger (er ist also an beiden Fronten angeklagt) mit Geld der Telekom Austria gefüllt worden sein. Zweck laut Anklage: Die damalige Unternehmensführung habe Reserven haben wollen, um Politiker bei Bedarf gewogen stimmen zu können. Dieser Komplex soll im Herbst/Winter erstmals im Großen Schwurgerichtssaal erörtert werden. 

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

„Habe immer zum Wohl der Republik gehandelt“: der Angeklagte Karl-Heinz Grasser (r.) mit Anwalt Manfred Ainedter.
Buwog-Prozess

Grassers Schlussworte: „Nichts Unrechtes getan“

Am 168. Verhandlungstag sprachen Karl-Heinz Grasser und Co. ihre Schlussworte. Damit fiel der Startschuss für die länger dauernden Beratungen des Richtersenats.
Buwog-Prozess

Grasser: "Immer nur die Interessen der Republik im Sinne gehabt"

Er sei unschuldig und hoffe auf ein "gerechtes Urteil“, sagt der Ex-Finanzminister am letzten Hauptverhandlungstag im Buwog-Prozess.
Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wenn die WKStA schon mich gerne beleidigt, sollte sie berücksichtigen, dass sie auch das Gericht lächerlich macht."
Buwog

„Es kann nur einen Freispruch geben“

Im Buwog-Prozess rechneten die Ankläger zuerst mit Karl-Heinz Grasser ab, nun fordern die Verteidiger einen Freispruch.
Manfred Ainedter und Karl-Heinz Grasser
Buwog-Prozess

Plädoyer: Grasser wurden "beste Jahre seines Lebens genommen"

Anwalt Manfred Ainedter fordert für Ex-Minister Karl-Heinz Grasser einen Freispruch von allen Anklagepunkten. Zeugen hätten vor Gericht gelogen, die Staatsanwälte falsch gehandelt.
Die Ankläger Alexander Marchart und Gerald Denk.
Schlussplädoyers

„Grasser hat kassiert, er ist schuldig“

Buwog-Prozess: Die Plädoyers der beiden Oberstaatsanwälte gerieten zu einer unerbittlichen Abrechnung mit Karl-Heinz Grasser. 2,5 Millionen Euro Bestechungsgeld habe der seinerzeitige Finanzminister in seine eigene Tasche fließen lassen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.