Grasser-Prozess: Darlehen oder Schwiegermutter-Geschenk?

Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Manfred Ainedter
Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Manfred Ainedter APA/HANS PUNZ / APA- POOL
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Der Vermögensberater Norbert W. räumt einen Fehler ein - den er nicht begangen haben will. Der Zweitangeklagte Walter Meischberger erklärt seinen Umgang mit Verträgen.

Den Anfang des 52. Verhandlungstages im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte, prägte am Mittwoch die Präsentation einer Startnummer eines Prominenten-Skirennens. Der Zweitangeklagte Walter Meischberger hatte sie mitgebracht, um das Datum des Events feststellen zu können, das auf der Nummer steht: 11. Jänner 2008. Der Hintergrund: An diesem Tag soll er, Meischberger, Grasser den Bankberater W. vorgestellt haben.

Nachdem die Startnummer dem Akt beigelegt wurde, wandte sich Richterin Marion Hohenecker der Einvernahme des Schweizer Vermögensberaters Norbert W. zu, dem vorgeworfen wird, dabei geholfen zu haben, Geldtransaktionen zu vertuschen. Der Beschuldigte, der Grasser über dessen Frau Fiona, deren langjähriger Vermögensverwalter er war, kennengelernt haben will, bestreitet das und beschuldigt eine Bank in Liechtenstein.

Walter Meischberger mit der Startnummer vom Promi-Skirennen im Jänner 2008
Walter Meischberger mit der Startnummer vom Promi-Skirennen im Jänner 2008(c) APA, Hans Punz

Konkret geht es um das Konto der "Mandarin Group" in der Steueroase Belize, die die Anklage Grasser zurechnet, was dieser bestreitet. Auf diesem langten Gelder von W., von Meischberger (ein Teil seiner Buwog-Provision) und von Grasser ein. Letzterer beteuert, es habe sich dabei um Gelder seiner Schwiegermutter gehandelt, die er von ihr geschenkt bekommen und veranlagt habe. Eine "Vermischung" habe nicht stattgefunden, vielmehr habe jedes Geld ein Mascherl gehabt.

Norbert W. räumte in seiner Einvernahme am Dienstag einen - von ihm nicht verschuldeten - Fehler ein. Konkret: Seine Mitarbeiterin habe den Fehler gemacht, die Treuhandgeschäfte nicht der das Mandarin-Konto führenden Bank in Liechtenstein anzugeben. Allerdings hätte auch die Bank in Liechtenstein erkennen müssen, dass da eine größere Geldsumme von einem Konto von Meischberger gekommen sei, so Norbert W. "Die Bank hat in der Compliance völlig versagt", empörte er sich.

Erbschaft erwartet, Aktien geliehen

Am Mittwoch führte W. weiter aus: Auf dem Mandarin-Konto war seine Mutter als wirtschaftlich Berechtigte angegeben worden, weil sie eine höhere Erbschaft erwartet habe. Tatsächlich gab es dann aber kein Geld von ihr auf dem Konto ("Aber meine Mutter hat immer darauf gehofft, daher war das korrekt."), sondern Bargeldeinzahlungen in Höhe von rund 943.000 Euro, die laut W. sein eigenes Geld waren. Weiters flossen 500.000 Euro von einem Konto in Liechtenstein auf das Mandarin-Konto. Das Liechtenstein-Konto gehörte Meischberger, versichern dieser und W. - wohingegen die Staatsanwaltschaft beide Konten Grasser zurechnet.

Mit dem Geld, das Meischberger über einen Kreditvertrag der Mandarin geliehen hatte, wurden Meinl International Power-Aktien gekauft, so W. weiter. Damit habe Meischberger bei den Hauptversammlungen der MIP (wo Grasser nach seinem Aus als Finanzminister Manager war) stimmen wollen, ohne dass er namentlich aufscheine. Dazu wurde ein "Securities Lending Vertrag" (datiert mit 6. Oktober 2008) angelegt. Doch der Plan ging nicht auf: Für die Stimmrechtsausübung hätte der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte - Meischberger - angegeben werden müssen, so W. Das habe Meischberger aber nicht gewollt, so sei die Stimmrechtausübung gescheitert.

Grasser ergänzte dazu, er habe damals als MIP-Manager in ganz Europa versucht, Stimmen gegen eine feindliche Übernahme zu sammeln. Mittels Securities-Lending-Verträgen hätten verschiedene Aktionäre ihre Stimmrechte übertragen. "Wir haben immer transparent offengelegt, für den Anleger üben wir die Stimmrechte aus - da hat das Securities Lending funktioniert", betonte er. Meischberger meinte, er habe den Vertrag zwar unterschrieben, wohl auch gelesen, "aber nicht rechtlich in der Tiefe, da war ich gar nicht in der Lage das genau zu lesen".

Verärgerte Schwiegermutter

Zuletzt wurde am Mittwoch das "Schwiegermuttergeld" thematisiert: W. sollte ihr erläutern, weshalb er vor Gericht von einer Schenkung spricht, wenn auf einer Unterlage von ihm doch Darlehen stehe. W. argumentierte mit einer Ungenauigkeit. Detail am Rande: Grasser selbst hatte übrigens, als die Buwog-Affäre publik wurde, von einem 500.000-Euro-Darlehen seiner Schwiegermutter an ihn gesprochen, die sein Anlagevermögen testen habe wollen. Vor Gericht präzisierte er, es habe sich um ein Geschenk gehandelt - das zurückgezahlt wurde.

Die Schwiegermutter habe nichts davon gewusst, dass ihr Geld in Belize veranlagt war, erläuterte W. nun. Das sei allerdings egal gewesen, da es ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Vermögensberater gegeben habe, betonte dieser. Und er räumte ein: Die Schwiegermutter sei verärgert darüber gewesen, in die ganze Causa hineingezogen zu werden - sowie wohl auch ob einer Steuerprüfung im Nachhang an die Ermittlungen. Bei einer Einvernahme hatte sie einst bestritten, dass das "Schwiegermutter-Geld" ihres sei.

Angesprochen auf eine Unterschrift, die die Staatsanwaltschaft als gefälscht bewertet, Grasser hingegen als seine eigene, meinte W.: Er könne sich ganz genau erinnern, wie Grasser in Wien, praktisch im Vorbeigehen, die Unterschrift getätigt haben soll.

"Schwiegermuttergeld"

Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser will irgendwann im Jahr 2005 von seiner Schwiegermutter 500.000 Euro in drei Tranchen erhalten und aus der Schweiz nach Österreich gebracht haben. Sein Meinl-Bank-Berater W. habe das Geld auf ein Konto der Schweizer Briefkastenfirma Ferint AG gelegt, mit der Grasser einen Treuhandvertrag hatte. Es wurde weiters in Hypo Alpe Adria Genussscheine investiert und so vermehrt. Zuletzt wanderte es auf Initiative des mitangeklagten Schweizer Vermögensverwalters Norbert W. auf das Raiffeisen-Liechtenstein-Konto der Briefkastenfirma Mandarin Group Ltd. (die die Anklage Grasser zurechnet, was dieser bestreitet) und von dort weiter zur Catherine Corporation. In Grassers Worten: zurück zu seiner Schwiegermutter.

Pikant: Auf der Mandarin lagerte auch Geld von W. selbst sowie Geld des Zweitangeklagten Walter Meischberger (Konkret: Geld, das dieser für seine Beratertätigkeit rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 erhalten haben will). Für Grasser "nichts Vorwerfbares", sei doch stets klar gewesen, wem was gehöre und somit nie etwas "vermischt" worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(hell/APA)

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