BVT-U-Ausschuss fordert Akten nach

BVT-U-AUSSCHUSS
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Nach dem VfGH-Urteil zur Aktennachlieferung beschloss der Untersuchungsausschuss zur Verfassungsschutz-Affäre eine Aktennachforderung an die Ministerien. Konkret geht es um Material zur Hausdurchsuchung beim BVT.

Der Untersuchungsausschuss zur Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionsbekämpfung (BVT) hat die Regierung am Mittwoch zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert. Besonders detailliert ausgefallen ist das "Verlangen" an das Innenministerium, wo konkret benannte Unterlagen bestellt werden. Die anderen Ressorts werden unter anderem aufgefordert, die zwischen dem ersten Beweisbeschluss im April und heute angefallenen Akten nachzuliefern.

Grundsätzlich fordern die Abgeordneten der Opposition nach dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofs die Vorlage aller Unterlagen, die eine "zumindest abstrakte Relevanz" für den Kontrollauftrag zur BVT-Affäre haben. Detaillierter ist die Anforderung an das Innenministerium: Hier haben die Abgeordneten durch die Befragung von Auskunftspersonen von bisher nicht vorgelegten Unterlagen erfahren, die nun übermittelt werden sollen.

EGS-Chef Preiszler erwähnte Aktenvermerke

Konkret betrifft das unter anderem die Streifenberichte und Überstundenabrechnungen jener Polizeibeamten, die an der Hausdurchsuchung im BVT am 28. Februar beteiligt waren. Die Hausdurchsuchung wurde mittlerweile für unzulässig erklärt.

Ablauf und Hintergründe der Razzia sind das erste Thema im U-Ausschuss. Und hier hat Wolfgang Preiszler, der Chef der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität EGS, von der Existenz zahlreicher Aktenvermerke berichtet, die der Ausschuss nun haben möchte. Zudem hat Preiszler von seiner Dienstzuteilung zur Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit für diesen Einsatz gesprochen. Hier verlangen die Abgeordneten nun Unterlagen, ebenso für wesentliche Personalentscheidungen im BVT.

Beschlossen wurde die Akten-Anforderung am Mittwochvormittag von SPÖ, Neos und Liste Pilz ohne die Stimmen der Koalitionsparteien. Den vom Verfassungsgerichtshof für den Ausschuss freigegebenen "Kabinettsakt" des Innenministeriums über zur BVT-Affäre hat der Ausschuss dem Vernehmen nach mittlerweile erhalten.

(APA)

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