Experte: Strengere Strafen bei Sexualdelikten "völliger Unfug"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Christian Grafl ist Mitglied der Task Force der Regierung für strengere Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten. Aber er hält nichts von einer Verschärfung - und stellt sich gegen die Pläne der Bundesregierung.

Er wurde von der Bundesregierung in die sogenannte Task Force gerufen, in jenen Arbeitskreis, der Reformen im Strafrecht vorantreiben soll - erklärtes politisches Ziel: die Einführung strengerer Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten. Doch nun findet Universitätsprofessor Christian Grafl vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien deutliche Worte: „Ich plädiere sehr dafür die Strafrahmen zu belassen.“ Und: „Aus empirischer Sicht ist es ein völliger Unfug wieder an den Rädchen zu drehen.“

Grafl erklärte dies im Rahmen der derzeit in St. Gilgen tagenden Fachgruppe Strafrecht der österreichischen Richtervereinigung. Und wie gesagt: Grafl ist selbst Mitglied der Task Force. Er hat bereits in deren Auftrag eine Studie über die Entwicklung der strafrechtlichen Sanktionen in Österreich verfasst. Die Leitung der Task Force liegt bei ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Sie ist im FPÖ-geführten Innenministerium tätig. Edtstadler hat bereits erklärt („Die Presse“ berichtete): „Es muss härtere Strafen geben.“ Von dieser Zielsetzung, die sich auch im Regierungsprogramm findet, werde nicht abgerückt. Es müsse auch der Opferschutz ausgebaut werden.

Faustregel: Ein Drittel der Höchststrafe

Grafl: „Das Argument, man müsse aus politischer Sicht die Strafen erhöhen, weil das aus Sicht der Praxis notwendig sei, stimmt nicht.“ Die Richter würden laut seiner Studie schon derzeit nicht oft an die Höchstgrenzen der Strafrahmen gehen, die Strafrahmen also in der Regel nicht ausschöpfen. Dazu müsse aber gesagt werden, dass es „praktisch nicht möglich“ sei, eine sinnvolle Evaluierung der ganz jungen Straf-Praxis vorzunehmen. Denn die letzte große Strafrechtsreform trat erst Anfang 2016 in Kraft. Und brachte ohnedies bereits strengere Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben und bei Sexualdelikten. Es gebe also nur zwei volle Jahre (2016, 2017) als Untersuchungszeitraum.

Jedoch zeige sich bereits, dass etwa das Hinaufschrauben der Strafen bei Körperverletzung (früher: ein bis drei Jahre Haft, heute: sechs Monate bis fünf Jahre) sehr wohl Wirkung gezeigt habe. Grafl: „Darauf haben die Richter reagiert.“

Es gilt die Faustregel, dass Ersttäter mit einem Drittel der maximal möglichen Strafe davon kommen. Grafl: „Das Drittel ist bei einem weiteren Strafrahmen natürlich weiter oben angesiedelt.“ Jedenfalls ergibt die Langzeitstudie des Experten, dass es seit Jahren eine Verschiebung von Geldstrafen hin zu Freiheitsstrafen gibt. 2017 wurden von Österreichs Richtern 28 Prozent der Strafen als Geldstrafen verhängt, 65 Prozent waren Freiheitsstrafen. Und: Die Strafhöhe bei Körperverletzungsdelikten nahm in den vergangenen Jahren tendenziell zu. Auch interessant: Die letzten zehn Jahre zeigen auch insgesamt die Tendenz zu einer strenger werdenden Strafenpraxis.

Viele Strafverfahren werden eingestellt

Die Langzeit-Studie ergibt Folgendes: Die Zahl sämtlicher gerichtlichen Verurteilungen (nämlich der Verurteilungen nach dem im Einzelfall jeweils schwersten und damit strafsatzbestimmenden Delikt) ist in letzten fast hundert 100 Jahren in Österreich um etwa drei Viertel zurückgegangen. Speziell in den vergangene Jahrzehnten: So ist die Gesamtverurteilungsquote von 52 Prozent im Jahr 1975 auf zuletzt 11 Prozent gesunken. Es gibt also sehr viele Einstellungen von Strafverfahren. Und, was kaum jemand weiß: Aktuell werden mehr Strafverfahren durch Diversion (Beispiel für eine Diversionsmaßnahme: Erbringung einer gemeinnützigen Leistung) erledigt als durch rechtskräftige Verurteilung. Grafl: „Das können auch meine Studenten kaum glauben: Es gibt 25 bis 30 Prozent mehr Diversionen als Verurteilungen.“

Nach wie vor besteht nach der Grafl-Studie ein viel diskutiertes Phänomen, das von Justizinsidern als der „milde Westen“ bezeichnet wird: Auch 2017 lag der Anteil der Freiheitsstrafen bei männlichen Erwachsenen bei 78 Prozent - wohlgemerkt im Oberlandesgerichtssprengel Wien, Niederösterreich, Burgenland. Im OLG-Sprengel Innsbruck lag dieser Anteil bei nur 21 Prozent. Im Westen Österreichs gibt man lieber Geldstrafen als bedingte Freiheitsstrafen.
Zusammenfassend lautet die Botschaft des Experten an die Adresse der Politik: „Die Notwendigkeit die Höchststrafen zu erhöhen ergibt sich aus der Statistik nicht.“ Speziell das Vorhaben, die Strafen bei Sexualdelikten zu erhöhen, sei „unsäglich.“

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