BVT-U-Ausschuss

BVT-U-Ausschuss: "Etwas, das mir noch nie untergekommen ist"

Die Leiterin der WKStA, Ilse Vrabl-Sanda, im U-Ausschuss
Die Leiterin der WKStA, Ilse Vrabl-Sanda, im U-AusschussAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Ticker-Nachlese Robert Jirovsky, Abteilungsleiter im Justizministerium, erklärte Vorgänge um die Razzia. Zuvor stellten sich der Generalsekretär im Justizministerium und die Chefin der WKStA den Fragen der Abgeordneten.

Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, hat Mittwochvormittag im BVT-U-Ausschuss seinen Unmut über die Vorgangsweise des Innenministeriums und der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Verfassungsschutz-Affäre erkennen lassen. So hätte er sich erwartet, dass der Dienstweg eingehalten werde und sich sein Gegenüber im Innenressort direkt an ihn wendet. Zugleich hielt er fest: Die Vorwürfe gegen das BVT mussten untersucht werden.

Vorwürfen zu "schwarzen Netzwerken" innerhalb von Justiz- und Innenministerium verwehrte sich Pilnacek. Mit einem Foto von einem Treffen Pilnaceks mit zwei Beschuldigten aus dem Innenministerium konfrontiert, betonte dieser, dass er mit diesen nicht über deren Verfahren gesprochen habe. Zudem sei das Wiener Lokal "Zum schwarzen Kameel" wohl kaum der Ort für ein konspiratives Treffen: "Das ist der öffentlichste Platz von Wien."

Nach ihm war die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse Vrabl-Sanda, am Wort. Sie beteuerte: Ihre Mitarbeiter hätten nicht versagt, eine Instrumentalisierung durch das Innenministerium streitet sie ab. Und argumentiert mit der "Unüblichkeit" des Falls. 

Dritter Zeuge am Mittwoch ist Staatsanwalt Robert Jirovsky. Als Leiter der zuständigen Abteilung im Justizministerium nahm er eine Prüfung der Vorgangsweise der WKStA vor.

Schon am Dienstag war die Justiz im Mittelpunkt des U-Ausschusses gestanden. Befragt wurden die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer, ihr Vorgesetzter in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie der Journalrichter, der die Zustimmung für die - mittlerweile als rechtswidrig geltende - Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gab.

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