Mitangeklagter Gerald Toifl: Grasser wäre "noch mehr durch Kakao gezogen" worden

Der Mitangeklagte Gerald Toifl
Der Mitangeklagte Gerald Toifl(c) APA (Helmut Fohringer)
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Der angeklagte Steuerberater Gerald Toifl muss vor Gericht E-Mails erklären, in denen es unter anderem heißt: "Dann ist der tot." Oder: "Dann kann er auswandern."

Der Korruptionsprozess rund um die Affären Buwog und Terminal Tower bog am Donnerstag in den 55. Verhandlungstag - und damit in die Fortsetzung der Einvernahme des wegen Geldwäsche und Beweismittelfälschung angeklagten Steuerberaters und Anwaltes Gerald Toifl. Letzterer bekennt sich nicht schuldig.

Richterin Marion Hohenecker eröffnete die Befragung mit dem Thema "Fiona-Ast". Dahinter verbirgt sich eine E-Mail-Konversation vom Herbst 2009. Damals war die Affäre rund um das Millionenhonorar medial publik geworden, das die Lobbyisten (und heute Angeklagten) Walter Meischberger und Peter Hochegger für ihre Beratungsleistungen im Verlauf der Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 erhalten haben wollen, aber nicht versteuerten. Beide brachten daraufhin eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bei der Finanz ein.

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Am 25. September 2009 schrieb nun Toifl an eine Kanzleikollegin eine E-Mail, in der er die Gefahren, die durch die Enthüllungen auf den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zukommen könnten, beschrieb. Immerhin: In Grassers Amtszeit erfolgte die Privatisierung, Meischberger war sein Vertrauter und 2005 sogar sein Trauzeuge. Toifl schrieb also: "Dann ist der tot", "mausetot", "dann kann er auswandern". Die Kollegin fragte Toifl per E-Mail zurück: "Hat euch Grasser rausgehaut?" Toifl antwortete: "Grasser nicht, aber ich den Meischi...." Am Donnerstag kommentierte Toifl die Konversation mit den Worten, man könnte meinen, dass Grasser bei der Besprechung dabei gewesen sei, das sei aber nicht der Fall gewesen.

Zurück zu den Mails. Darin fragte Toifl seine Kollegin sodenn: "Sagt dir der Name W., Treuhänder aus Zürich, izm Familie Swarovski etwas?" W. sei im "Fiona-Ast" der Swarovski-Familie. "izm" soll dabei für "im Zusammenhang mit" stehen. Die Steuerberaterin abermals: "Soll ich sein Depot offenlegen?" "Seines nicht, weil dann ist er tot", antwortete Toifl damals. Am Donnerstag ergänzte der Beschuldigte nun, damit sei ein allfälliges Depot Grassers gemeint gewesen.

Selbstanzeige von Grasser?

Und er holte aus: Seine Kollegin habe damals ein Mandat einer Depot-Offenlegung "im Umkreis von Grasser" aus der Swarovski-Familie gemacht. Er, Toifl, habe damals nicht gewusst, ob nicht Grasser - wie Meischberger und Hochegger - auch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung machen müsse. Dies, in Kombination mit der bekannt gewordenen Provision an die beiden Grasser-Vertrauten, hätte dazu geführt, dass der Ex-Minister in der Öffentlichkeit "noch mehr durch den Kakao gezogen wird".

Im Wiener Landesgericht für Strafsachen meldete sich dazu am Donnerstag auch Grasser zu Wort. Er wolle klarstellen, dass weder seine Frau noch seine Schwiegermutter damals gemeint waren oder damals ein Depot der Finanz in Form einer Selbstanzeige offengelegt hätten.

Ratschläge aus Liechtenstein

Damit nicht genug der Konversation: Um die Selbstanzeige formulieren zu können, fragte Toifl 2009 bei einem Kollegen in Liechtenstein an mit theoretischen Fragen zum Sachverhalt. Eine davon lautete: Wenn "A, B und C als wirtschaftlich Verfügungsberechtigte ein Konto bei einer Bank in Liechtenstein haben", müsse die Bank dann die Konten öffnen, wenn sie von einem Gericht in Liechtenstein dazu aufgefordert würde?

Der Hintergrund: Die Provision ging - nach einigen Zwischenstationen - auf die Konten "Walter", "Natalie" und "Karin" ein. Meischberger sagte vor Gericht, alle drei gehörten ihm, die Dreiteilung aufgrund seiner lang-, mittel- und kurzfristigen Lebensplanung erfolgt. Die Anklage geht hingegen davon aus, dass nur eines der Konten Meischberger gehörte, die anderen beiden für Grasser und den mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech gedacht waren. Alle drei bestreiten diese Version.

Detail am Rande: Meischberger wurde am Donnerstag nicht durch seinen Pflichtverteidiger Jörg Zarbl vertreten, sondern von Grassers Anwalt Manfred Ainedter.

Causa Buwog

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (9,6 Millionen Euro). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – geflossen über Umwege auf diverse Konten. Die Zahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist die Frage: Hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern? Und: Teilten sich Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und der Lobbyist Peter Hochegger die Provision auf? Die Genannten bestreiten die Vorwürfe, nur Hochegger legte ein Teilgeständnis ab.

Zur Provision im Detail: Hochegger und Meischberger gaben an, für die Beratung bei der Privatisierung 9,6 Millionen Euro Provision erhalten, aber nicht versteuert zu haben - daher brachten sie im Herbst 2009 Selbstanzeige ein. 20 Prozent der Provision erhielt Hochegger, 80 Prozent Meischberger.

(hell/APA)

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