Die mit der Causa BVT betraute Staatsanwältin Ursula Schmudermayer soll am Donnerstag ein zweites Mal dem U-Ausschuss Fragen beantworten. Ihre ersten Aussagen führten zu vielen weiteren Fragen.
Die zweite Ladung der Oberstaatsanwältin Ursula Schmudermayer in den Untersuchungsausschuss zur Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terroruismusbekämpfung ist fixiert. Die Staatsanwältin, zuständig für die Untersuchung des BVT-Konvoluts vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, soll sich am 11. Oktober um 16.30 Uhr noch einmal den Fragen der Abgeordneten stellen.
Nach Schmudermayers erstem Auftritt im U-Ausschuss am Dienstag waren deutlich einige Fragen offengeblieben. Häufig verwiesen nachfolgende Auskunftspersonen auf das Wissen der fallführenden Staatsanwältin, die eigentlich ohnehin schon außergewöhnlich lange befragt worden war (eine Nachlese des Tickers aus dem U-Ausschuss finden Sie hier). Eine erneute Ladung macht also durchaus Sinn für die Abgeordneten. Schmudermayers Aussagen am Dienstag hatten vor allem darauf hingedeutet, wie wenig Vertrauen die Staatsanwältin in die Exekutive hatte; sie ließ sich zudem auf von Geheimhaltung geprägten Austausch mit Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber ein, der Schmudermayer auch mit Zeugen versorgte. Die Aussagen dieser Zeugen führten schließlich zur Razzia im BVT.
Extremismusbeauftragte kommt
Erste Auskunftsperson am Vormittag (10.00 Uhr) ist die Leiterin des Extremismusreferats, deren Daten bei der umstrittenen Hausdurchsuchung ebenfalls beschlagnahmt wurden. Die Datenmitnahme bei dieser BVT-Mitarbeiterin gilt als umstritten, da sie nicht als Beschuldigte in der Causa geführt worden war, lediglich als Zeugin. Sie sagt zudem, dass trotz eindeutiger Kennzeichnung deutlich mehr Daten mitgenommen worden seien als angeordnet, von ausländischen Partnerdiensten etwa oder von Ermittlungen gegen Burschenschaften.
Unmittelbar nach ihr, ab 13.30 Uhr, wird der IT-Experte Andreas Wruhs den Abgeordneten zur Verfügung stehen. Seine Forensikfirma war mehrfach (unter anderem in der Causa Buwog) mit Datensammlungen bei Hausdurchsuchungen betraut.
Offiziell veröffentlicht wurde mittlerweile die Zeugenliste bis Ende November - unter anderem mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am 27. November, Goldgruber am 6. November, BVT-Chef Peter Gridling und Interims-Chef (während Gridlings Suspendierung) Dominik Fasching am 7. November. Schon Mitte Oktober befragen die Abgeordneten zwei Zeugen, die die Causa ins Rollen gebracht haben: den früheren BVT-Chef Gert-René Polli am 17. und Rechtsanwalt Gabriel Lansky am 16. Oktober.
Causa BVT - Worum geht es?
Kurz zusammengefasst: Die Staatsanwältin ließ sich mitten in der Nacht eine Razzia genehmigen. Die Begründung: Gefahr im Verzug. Ohne das Justizministerium zu informieren. Und das, obwohl die Anzeige, um die es geht, seit Monaten bei ihr gelegen hat. Beauftragt wurde eine Polizeieinheit, die für derartige Einsätze nicht vorgesehen ist – aufgrund von Zeugenaussagen, die ihr das Innenministerium geschickt hat. Die Hausdurchsuchung wurde letztlich vom Oberlandesgericht Wien als teilweise rechtswidrig beurteilt (der Verdacht wurde als hinreichend begründet angesehen, die Durchsuchung aber als falsches Mittel angesehen). Und: Es wurden weit mehr Unterlagen und Daten beschlagnahmt, als angeordnet.
Damit nicht genug: Zur BVT-Affäre gehört auch der sogenannte Themenkomplex Passaffäre: 2015 erging ein Auftrag an die Staatsdruckerei. Das nordkoreanische Regime bestellte die Lieferung und Herstellung von 200.000 biometrischen Reisepässen. Das Wirtschaftsministerium genehmigte das auch. Dem BVT kamen 30 Musterexemplare zu. Drei dieser Exemplare wurden dann von südkoreanischen Sicherheitsbehörden angefordert. Die Argumentation: Um Grenzbeamte zu schulen, wie derartige Ausweise aussehen.
(APA/Red.)