Neues Waffengesetz: Kickl plant Messerverbot für Asylberechtigte

Jaeger auf Ansitzjagd Rotwildjagd Deutschland Niedersachsen hunter on raised hide deer hunting
Jaeger auf Ansitzjagd Rotwildjagd Deutschland Niedersachsen hunter on raised hide deer hunting(c) imago/blickwinkel (McPHOTO/W. Rolfes)
  • Drucken

Jäger dürfen künftig mit Schalldämpfer schießen, Waffen mit großen Magazinen werden illegal, für Asylwerber gilt ein generelles Waffenverbot.

Wien. Man hat sich viel Zeit gelassen. Im März vergangenen Jahres hat die EU eine neue Waffenrichtlinie beschlossen, die den Mitgliedstaaten wesentliche Verschärfungen bei der Genehmigung von Waffen vorschreibt. Seit Freitag gibt es nun die Novelle zum Waffengesetz, mit der Österreich diese Richtlinie umsetzt und die der "Presse" vorliegt. Das Vorhaben bringt nicht nur neue Hürden und Verbote, sondern erlaubt künftig einem größeren Personenkreis das private Tragen von Faustfeuerwaffen. Auch für Jäger gibt es Erleichterungen. Massive Verschärfungen gibt es dagegen für Asylwerber und Asylberechtigte: Ihnen soll künftig das Mitführen eines Messers verboten werden.

In 62 Paragrafen regelt das Innenministerium unter Herbert Kickl (FPÖ) den Waffenbesitz in Österreich neu. Bemerkenswert ist dabei Paragraf 11a. Er beinhaltet ein Waffenverbot für bestimmte Drittstaatsangehörige, darunter Asylwerber und Asylberechtigte. Nach der Definition des Innenministeriums fällt auch ein Messer unter dieses Verbot. Wenn also ein Asylberechtigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Ihm droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung eine Haftstrafe.

Verdoppelung von Messerattacken

Im Kabinett des Innenministers erklärt man das Verbot mit dem „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“. Laut Ministerium wurde 2013 gegen 1550 Verdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt, 2017 sei die Zahl auf 3282 gestiegen. An der Spitze der Tabelle stünden Staatsangehörige Afghanistans (287), der Türkei (169), der Russischen Föderation (111) und Rumäniens. Auf diese Entwicklung reagiere man mit dem „notwendigen Verbot“.

Erleichterungen beim Waffenbesitz sind im Gesetzentwurf für Mitglieder der Justizwache und der Militärpolizei vorgesehen. Wenn sie privat eine Waffe bei sich tragen wollten, musste sie bisher eine konkrete Bedrohung nachweisen. Künftig soll ihnen, wie auch Polizisten, generell ein Waffenpass ausgestellt werden.

Das gilt eingeschränkt auch für Jäger, die früher automatisch einen Waffenpass erhielten, der zum Tragen einer Faustfeuerwaffe berechtigt. Derzeit erhalten Jäger von der Behörde keinen Waffenpass mehr, was allerdings die Gefahr bei der Nachsuche nach verletzten oder angeschossenen Wildtieren in schwierigem Gelände erhöht. Mit der Novelle dürfen sie nun bei der tatsächlichen Jagdausübung eine Faustfeuerwaffe mitführen.

Die Jagd darf künftig auch weitgehend lautlos erfolgen, weil der Einsatz von Schalldämpfern erlaubt wird. Damit sollen Gehörschäden verhindert und eine „zeitgemäße und waidgerechte Jagd“ ermöglicht werden.

Heftige Diskussion in der Koalition

Erstmals gibt es mit der Waffengesetznovelle auch eine klare Definition von Sportschützen. Sie dürfen mehr als fünf Schusswaffen besitzen und auch Magazine mit großer Kapazität erwerben.

Diese werden nämlich, wie von der EU gefordert, generell verboten. Eine Pistole bzw. ein Magazin darf künftig nicht mehr als 20 Schuss haben, bei halbautomatischen Gewehren liegt die Grenze bei zehn Schuss. Eine Verschärfung gibt es weiters bei Schrotflinten, die bisher nur gemeldet werden mussten, wenn sie nach 2012 gekauft wurden. Jetzt müssen alle nachträglich ins Melderegister eingetragen werden.

Schwieriger wird der Zugang zuWaffen für alle Personen, die eine Waffenbesitzkarte erwerben wollen. Dafür ist ein psychologischer Test vorgeschrieben, der aber bisher beliebig oft wiederholt werden konnte. Neu ist: Neben der Einführung einer Wartefrist von sechs Monaten für ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten, gibt es eine Sperre für den Bewerber nach dem dritten negativen Antritt.

Die Erarbeitung des neuen Waffengesetzes, das Anfang 2019 in Kraft treten soll, hat dem Vernehmen nach für heftige Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. Die FPÖ wollte, anders als von der EU vorgeschrieben, ein sehr liberales Waffengesetz realisieren, das unter anderem Richtern, Staatsanwälten und Ärzten das Tragen einer Pistole oder eines Revolvers erlaubt hätte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Waffengesetz: Taschenmesser ist keine Waffe

Der Entwurf für ein neues Waffengesetz ging am Montag in Begutachtung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.